Bekämpfung des Tabakkonsums in Luxemburg

Für eine erfolgreiche Bekämpfung des Tabakkonsums wendet Luxemburg verschiedene Maßnahmen an, um seine Bevölkerung besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen.

Es werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:

  1. Prävention;
  2. gesetzgeberische Maßnahmen;
  3. nationales Programm zur Bekämpfung des Tabakkonsums;
  4. Raucher-Entwöhnungsprogramm.

Prävention

Bei der Bekämpfung des Tabakkonsums spielt die Prävention eine sehr wichtige Rolle. Es gilt, die Bevölkerung, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, über die Gefahren des Tabakkonsums aufzuklären, um zu verhindern, dass sie überhaupt mit dem Rauchen anfangen. Denn junge Menschen sind häufig am meisten gefährdet und beeinflussbar, wenn es um das Rauchen und die Versuchung der „ersten Zigarette“ geht.

Aus dem Abschlussbericht über die HBSC-LU-Studie 2014 (Factsheet Tabak) geht hervor, dass die Hälfte der Raucher im Alter von 17–18 Jahren bereits vor dem Alter von 15 Jahren mit dem Rauchen angefangen hat, und der größte Anteil der regelmäßigen Raucher entfällt auf die Altersgruppe der 18–34-Jährigen. 

Die Präventionsziele lauten:

  • Durchführung regelmäßiger nationaler Kampagnen gegen den Tabakkonsum, insbesondere für junge Menschen, schwangere Frauen, die Gesamtbevölkerung sowie Raucher;
  • Vermeiden, dass Jugendliche zur ersten Zigarette greifen;
  • Reglementierung des Zugangs zu Tabakwaren und E-Zigaretten;
  • Verbot von Werbung für Tabak und Tabakwaren sowie E-Zigaretten;
  • Aufklärung der Allgemeinheit über die schweren gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum und dem Konsum von E-Zigaretten;
  • Bekämpfung des Passivrauchens;
  • Sensibilisierung von Erwachsenen über ihre Verantwortung gegenüber Jugendlichen. 

 Die Präventionskampagnen zielen ab auf:

  • die Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums;
  • die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, um dem Rauchen zu widerstehen;
  • die Unterstützung von Rauchern bei der Entwöhnung.

Weltnichtrauchertag

1987 haben die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Weltnichtrauchertag ins Leben gerufen, um die Bevölkerung über die Risiken im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum aufzuklären. Der Weltnichtrauchertag findet jedes Jahr am 31. Mai weltweit statt. Der Weltnichtrauchertag bietet dem Ministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der WHO die Gelegenheit, um das öffentliche Bewusstsein stets weiter in Bezug auf die gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum zu stärken und um sein Engagement zur Bekämpfung des Tabakkonsums zu bekräftigen.

Die Rolle von Eltern bei der Bekämpfung der Tabaksucht

Eltern spielen eine entscheidende Rolle in der Bekämpfung der Tabaksucht:

  • indem sie ihren Kindern mit gutem Beispiel vorausgehen;
  • Sie können zudem die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um ihre Kinder vor Tabakrauch (Passivrauchen) zu schützen, sowohl zu Hause als auch im Auto oder in anderen geschlossenen Räumen;
  • indem sie rauchfreie Zonen respektieren, erziehen Eltern ihre Kinder zum Respekt gegenüber Nichtrauchern.
  • Eltern, die Raucher sind und wissen, wie schwierig es ist, mit dem Rauchen aufzuhören und wie gefährlich die Zigarette für die Gesundheit ist, sollten ihre Kinder motivieren, überhaupt nicht mit dem Rauchen anzufangen, indem sie ihnen die Risiken im Zusammenhang mit Tabakkonsum erklären, und dass es sich um ein toxisches Produkt handelt, von dem man sich nur schwer wieder befreien kann.

Außerdem sind alle Akteure der Gesellschaft aufgerufen, sich an der Bekämpfung der Tabaksucht zu beteiligen, insbesondere Fachkräfte des Gesundheitswesens, die in Arztpraxen und Krankenhäusern mit Patienten im Kontakt stehen; aber auch Lehrer, politische Entscheidungsträger, Gesundheits- und Pflegepersonal usw.

Gesetzgeberische Maßnahmen

Gesetzgeberische Maßnahmen sind eine wichtige Säule bei der Bekämpfung des Tabakkonsums. Sie ermöglichen eine bessere Reglementierung und Kontrolle von Tabakwaren:

Großherzogliche Verordnung vom 20. Juni 2017

In der Großherzoglichen Verordnung vom 20. Juni 2017 (Ergebnis der Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Richtlinie 2014/40/EU über Tabakwaren in nationales Recht) werden zur Einschränkung der Toxizität von Tabakwaren und neuartigen Tabakprodukten die Emissionshöchstgrenzen von Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid auf 10 mg für Teer, 1 mg für Nikotin und 10 mg für Kohlenmonoxid pro Zigarette festgesetzt.

Das Gesetz vom 13. Juni 2017 zur Änderung der geänderten Fassung des Gesetzes vom 11. August 2006 und zur Umsetzung der Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2014/40/EU in nationales Recht,

verbietet die Verwendung bestimmter Substanzen (Artikel 7):

  • mit einem bestimmten charakteristischen Aroma;
  • mit technischen Systemen, die eine Modifizierung der geruchlichen oder geschmacklichen Eigenschaften von Tabakwaren bzw. von deren Verbrennungsintensität ermöglichen;
  • mit Vitaminen oder anderen Zusatzstoffen mit vermeintlich wohltuenden Wirkungen auf die Gesundheit oder abgeschwächten Risiken für die Gesundheit;
  • mit Koffein, Taurin oder anderen Zusatzstoffen oder Aufputschmitteln, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden;
  • mit Zusatzstoffen, die den Rauch färben;
  • mit Zusatzstoffen, um die Inhalation oder Aufnahme von Nikotin zu erleichtern;
  • mit Zusatzstoffen, die ohne Verbrennung krebserregende, mutagene oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften haben;
  • mit Aromen in ihren Bestandteilen, wie Filter, Papier, Verpackung oder Kapsel, oder technischen Systemen, um die geruchlichen oder geschmacklichen Eigenschaften der betreffenden Tabakwaren oder deren Verbrennungsintensität zu verändern. Filter, Papier und Kapseln dürfen weder Tabak noch Nikotin beinhalten. 

sieht ein strenges Verbot von Tabakwerbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen vor, außer an Verkaufsstellen und in Form der Produktbezeichnung und des Markennamens; darüber hinaus sieht das Gesetz zusätzliche Maßnahmen für Tabakwaren vor, die über die Bestimmungen der europäischen Richtlinie hinausgehen, um insbesondere die Gesundheit von Nichtrauchern und vor allem die Gesundheit von Kindern besser zu schützen, um zu vermeiden, dass sie schon in jungem Alter mit dem Rauchen anfangen; daher sieht das Gesetz ein Rauchverbot (Zigaretten und E-Zigaretten) an folgenden Orten vor:

  • Spielplätze;
  • Sportanlagen, wenn dort Jugendliche unter 16 Jahren Sport treiben;
  • in Privatfahrzeugen in Gegenwart von Minderjährigen unter 12 Jahren;
  • Verbot des Verkaufs von Tabakwaren und Produkten für E-Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren;
  • Verbot des Konsums von E-Zigaretten überall dort, wo Rauchen verboten ist.

verpflichtet zur Verwendung der Gesundheitswarnungen und komplementären Hinweise auf Tabakwaren und zur Verwendung von schockierenden Bildern auf Zigarettenpackungen und Tabakpackungen zum Selbstfertigen von Zigaretten.

Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen

Per Gesetz haben Nichtraucher das Recht, saubere Luft einzuatmen; daher gilt an allen öffentlichen Orten ein allgemeines Rauchverbot.

  • In Bezug auf das Rauchen am Arbeitsplatz sieht das Arbeitsgesetzbuch in Artikel L312-2. Abs. 3 vor, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer sicherzustellen und zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Gewährleistung ergonomisch angemessener Arbeitsbedingungen, wobei repetitive Arbeiten im Rahmen des Möglichen vermieden werden; die Arbeit ist angemessen zu organisieren und der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Tabak ist nicht nur ein Problem der öffentlichen Gesundheit, sondern auch ein Problem der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, und Arbeitgeber müssen die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten oder zu verbessern, indem insbesondere die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.
  • Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) hat einen Ratgeber zum Thema „Rauchen im Betrieb“ mit dem Titel Guide pour une politique en matière de tabagisme en entreprise aufgelegt.
  • Die Fondation Cancer bietet auch Module und Tools für Unternehmen an.

Nationales Programm zur Bekämpfung des Tabakkonsums (Plan national de lutte contre le tabagisme - PNLT)

Mit dem nationalen Programm zur Bekämpfung des Tabakkonsums 2016–2020 hat die Regierung sich verpflichtet, diesen nationalen Aktionsplan umzusetzen, und die in dem Programm enthaltenen positiven Maßnahmen sollen mit der Umsetzung des neuen Antitabakgesetzes einhergehen. Dieses Programm wurde von einer Gruppe von 25 nationalen Experten, die Vertreter unterschiedlicher Institutionen sind, ausgearbeitet:

  • Luxemburgische Gesellschaft für Kardiologie (Société luxembourgeoise de cardiologie);
  • Nationales Krebsinstitut (Institut national du cancer);
  • Luxemburgische Gesellschaft für Pneumologie (Société luxembourgeoise de pneumologie);
  • CNS – Abteilung für Medikamente, Medizinprodukte und Präventivmedizin;
  • Centre de Prévention des Toxicomanies;
  • Cercle des médecines généralistes;
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung;
  • Association nationale des infirmières et infirmiers luxembourgeois (ANIL);
  • Fondation Cancer;
  • Ministerium für Gesundheit – Rechtsabteilung;
  • Ministerium der Finanzen;
  • Ministerium für Wirtschaft;
  • Koordination des Nationalen Krebsplans;
  • Sozialmedizinische Liga (Ligue médico-sociale);
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend;
  • Gesundheitsbehörde;
    • Abteilung für Präventivmedizin;
    • Abteilung für schulärztliche Betreuung;
    • Abteilung für Epidemiologie.

Ziele des Nationalen Programms zur Bekämpfung des Tabakkonsums

  • Reduzierung der Verbreitung des Tabakkonsums;
  • Reduzierung der Verwendung der Shisha bei Jugendlichen zwischen 15 bis 24 Jahren;
  • Verdoppelung der Anzahl der Personen, die innerhalb von 5 Jahren an einem vollständigen Raucher-Entwöhnungsprogramm teilnehmen;
  • Langfristige Reduzierung der durch Tabakkonsum bedingten Sterblichkeitsrate, bis zum Jahr 2040;
  • Schaffung eines begünstigenden Umfeldes für die Bevölkerung, um gegen den Tabakkonsum vorzugehen und eine nachhaltige Raucherentwöhnung zu garantieren;
  • Schutz von Jugendlichen und vermeiden, dass sie mit dem Rauchen anfangen;
  • Unterstützung von Personen, die mit dem Rauchen aufhören wollen, durch Methoden und Maßnahmen zur dauerhaften Entwöhnung;
  • Prävention und Angebote zur Behandlung für die Raucherentwöhnung durch professionelle Praktiken, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich der Nikotinsucht;
  • Stetige Erweiterung der Kenntnisse, regelmäßige Bewertung der erreichten Ziele und kontinuierliche Anpassung des nationalen Plans und der darin enthaltenen Maßnahmen.

Aufbau des nationalen Programms zur Bekämpfung des Tabakkonsums

Das Programm besteht aus 5 Hauptstrategien:

  • Strategie 1: Gouvernanz der Bekämpfung des Tabakkonsums;
  • Strategie 2: Förderung der Gesundheit und Verhütung von Tabakkonsum;
  • Strategie 3: Unterstützung bei einer langfristigen Raucherentwöhnung;
  • Strategie 4: Schulung von Experten;
  • Strategie 5: Forschung und Bewertung.

Raucher-Entwöhnungsprogramm

Um Rauchern, die mit dem Rauchen aufhören wollen, eine geeignete Behandlung anbieten zu können, hat die Gesundheitsbehörde mit der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) eine Vereinbarung für die Umsetzung eines Unterstützungsprogramms für die Raucherentwöhnung unterzeichnet.

Das Raucher-Entwöhnungsprogramm wurde gemäß den Empfehlungen der WHO entwickelt.

Raucher, die mit dem Rauchen aufhören wollen, können sich von einem Gesundheitsdienstleister ihrer Wahl beraten und betreuen lassen. Außerdem wird eine finanzielle Unterstützung für den Kauf von Arzneimitteln im Rahmen der Entwöhnung zur Verfügung gestellt.

Wie kann man das Raucher-Entwöhnungsprogramm in Anspruch nehmen?

  1. Der Patient vereinbart einen ersten Termin beim Arzt seiner Wahl, beispielsweise bei seinem Allgemeinmediziner, der ihn daraufhin zum Raucher-Entwöhnungsprogramm anmeldet. Die Kosten für den ersten Arzttermin werden zu 100 % von der CNS übernommen (Code E40).
  2. Bei der ersten Sprechstunde erstellt der Arzt gemeinsam mit dem Patienten eine Bilanz seiner Nikotinabhängigkeit. Gemeinsam mit dem Patienten wird er dann eine Entwöhnungsstrategie entwickeln. Es werden ihm die geeigneten Arzneimittel verschrieben (Formular A).
  3. Der Patient bewahrt alle Apothekenrechnungen für die verschriebenen Arzneimittel sorgfältig auf.
  4. Der Patient kann sich im Rahmen des gesamten Entwöhnungsprogramms bei Bedarf an seinen Arzt wenden. Im 8. Monat findet ein Abschlussgespräch statt. Dann wird gemeinsam mit dem Patienten Bilanz gezogen über die Entwöhnung, und der Patient kann die Arzneimittelpauschale in Anspruch nehmen. Der Arzt füllt das Formular B des Entwöhnungsprogramms aus und zeichnet es ab. Hinweis: Der Erfolg der Entwöhnung ist jedoch nicht die Voraussetzung für die Kostenübernahme für Arzneimittel. Die Kosten für den letzten Arzttermin werden ebenfalls zu 100 % von der Nationalen Gesundheitskasse rückerstattet (Code E45). Die Kosten für die Arzneimittel werden zu 50 % und bis zu einer Höchstgrenze von 100 Euro rückerstattet.
  5. Nach dem letzten Termin schickt der Patient alle sorgfältig aufbewahrten Rechnungen im Zusammenhang mit dem Entwöhnungsprogramm auf dem Postweg an die Gesundheitsbehörde, um seine Kostenerstattung zu beantragen.

Adresse:

Manche Ärzte und andere Experten des Gesundheitswesens verfügen über eine Ausbildung im Bereich Nikotinsucht und sind somit in der Lage, einen Patienten noch besser bei seiner Tabakentwöhnung zu beraten und zu begleiten.

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