Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind organische oder funktionelle Veränderungen, die sich ein Versicherter während einer beruflichen Tätigkeit zuzieht und die durch die Exposition gegenüber spezifischen beruflichen Risiken wie Chemikalien, Strahlung, Vibrationen, Lärm, extremen Temperaturen, anstrengenden Körperhaltungen, repetitiven Bewegungen usw. verursacht werden. Diese Erkrankungen können sich langsam im Laufe der Zeit entwickeln oder durch eine einmalige Exposition gegenüber einer gefährlichen Substanz oder einer gefährlichen Situation verursacht werden.
Berufskrankheiten können Arbeitnehmer aller Branchen und Berufe betreffen, einige Berufe haben jedoch ein höheres Risiko als andere.
Die Arbeitsmedizin spielt eine wichtige Rolle bei der Prävention von Berufskrankheiten, indem sie Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet und in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern geeignete Präventionsmaßnahmen umsetzt.
Kann der Versicherte nachweisen, dass er an einer Krankheit leidet, die in der Liste aufgeführt ist und dass er im Rahmen der versicherten Tätigkeit einem Risiko ausgesetzt war, das die Ursache der Krankheit sein könnte, so wird die Krankheit auf den Beruf zurückgeführt.
Neben den in der Liste aufgeführten Krankheiten gestattet das Gesetz die Entschädigung einer nicht in der Liste aufgeführten Berufskrankheit durch die Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA), sofern der Versicherte eindeutig nachweisen kann, dass die Ursache in der beruflichen Tätigkeit liegt. Die Meldung der Berufskrankheit an die Unfallversicherung erfolgt durch den behandelnden Arzt und nicht durch den Arbeitsmediziner.
Sozialgesetzbuch (Code de la sécurité sociale) Art. 94, Art. 95
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