Identifikation radioaktiver Gegenstände

Es gibt mehrere Hinweise darauf, ob ein Gegenstand radioaktiv ist:

  • das Symbol für Radioaktivität auf dem Etikett, am Gegenstand oder auf der Verpackung;
  • folgende Vermerke auf dem Etikett:
    • Radioaktiv;
    • Th-… oder Thorium;
    • U-… oder Uranium oder Uranyl;
    • Ra-… oder Radium;
    • Pechblende;
    • Bq oder Bequerel, MBq, GBq;
    • Activity, Akitvität, activité;
    • Ci oder Curie, mCi, μCi;
    • μg/mg Ra (Mikro-/Milligramm Radium).
  • ein (in den 60er-Jahren hergestellter) Gegenstand, der im Dunkeln leuchtet, obwohl er mindestens 2 Tage keiner Lichtquelle ausgesetzt war, kann radioaktiv sein;
  • in Beton oder Blei verpackte Gegenstände.

Beispiele für radioaktive Gegenstände

Früher war man sich der Gefahren von Radioaktivität nicht bewusst. Man verwendete radioaktive Stoffe zur Herstellung medizinischer Materialien oder alltäglicher Gegenstände (Creme, Wasserbrunnen, Medikamente, Kosmetika, Uhren, Farbe mit Radium usw.).

Deshalb kann man heute noch radioaktive Gegenstände auf Dachböden, in Trödelläden oder Sammlungen finden.

In den meisten dieser Fälle sind die Folgen für unsere Gesundheit gering. Man sollte solche Gegenstände allerdings nicht direkt anfassen und die Abteilung Strahlenschutz informieren.

  • Radioaktive Mineralien
  • Natürliche Laborsalze
  • Rauchmelder
  • Mit lumineszierender Farbe gestrichene Objekte
  • Radioaktive Blitzableiter
  • Versiegelte Strahlungsquellen
  • Kurzlebige Medizinprodukte

Wenn Sie einen radioaktiven Gegenstand finden

Solche Gegenstände werden nicht wie klassischer Abfall gehandhabt. Sie müssen auf spezifische Art und Weise gehandhabt und verpackt werden, um eine Verbreiterung der enthaltenen Stoffe zu vermeiden.

Empfehlungen, um Zwischenfälle zu vermeiden, wenn Sie einen radioaktiven Gegenstand finden:

  • Abstand halten;
  • nicht zu lange mit dem Gegenstand in Kontakt bleiben;
  • nicht direkt anfassen: Gummihandschuhe anziehen;
  • nach Kontakt mit dem Gegenstand Hände waschen und nicht ins Gesicht fassen;
  • wenn es nötig ist, den Gegenstand zu bewegen, sollte er zuvor in eine Plastiktüte gegeben werden;
  • nicht in die Mülltonne werfen oder in der Natur entsorgen;
  • vor allem nicht mit der Post verschicken;
  • sofort die Abteilung Strahlenschutz informieren.

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