Neurovisuelle Untersuchung

Die neurovisuelle Untersuchung richtet sich an Kinder ab 6 Jahren im Rahmen von anhaltenden Lernschwierigkeiten und/oder Konzentrations- oder Aufmerksamkeitsschwierigkeiten.

Die neurovisuelle Untersuchung ist Teil einer umfassenden Betreuung des Kindes und ergänzt die Untersuchungen, die beim Kinder- oder Allgemeinarzt und bei anderen Fachärzten durchgeführt werden: Neuropädiater, Kinderpsychiater, Logopäde, Psychomotoriker, Ergotherapeut, Psychologe, Neuropsychologe.

Erster Schritt: Augenärztliche Betreuung

Die augenärztliche Behandlung ist immer der erste Schritt vor jeder neurovisuellen Untersuchung, da eine korrigierte Fehlsichtigkeit jede visuelle Anstrengung erleichtert. Dem Kind fällt es oft schwer, seine Sehbeschwerden auszudrücken. In diesem Sinne muss eine vorherige gründliche ophthalmologische Kontrolle die Messung der Refraktion unter Zykloplegie beinhalten. Diese Messung, die allein eine zuverlässige Messung der Sehfehler ermöglicht, wird nach der Instillation von Augentropfen (Tropfen) durchgeführt, die die Akkommodation lockern und die Pupillen erweitern. Diese Untersuchung ist bei Schulschwierigkeiten umso wichtiger.

Die optimale optische Korrektur wird dann verschrieben und muss vor dem Termin in der orthoptischen Abteilung einen Monat lang kontinuierlich getragen werden, um die Sehspannung zu lockern. Ohne diese Untersuchung ist ein Teil der neurovisuellen Untersuchung unzuverlässig.

Zweiter Schritt: neurovisuelle Untersuchung

Die neurovisuelle Untersuchung wird in ein bis zwei Sitzungen durchgeführt und kann bei Bedarf eine Rehabilitationsmaßnahme nach sich ziehen. Die Untersuchung ist für das Kind spielerisch und wird ohne Einträufeln von Tropfen durchgeführt. Zu Beginn des Termins findet ein Gespräch in Anwesenheit der Begleitpersonen statt, danach wird das Kind etwa 1,5 Stunden lang allein untersucht.

Diese kostenlosen Beratungen werden auf ärztliche Anordnung durchgeführt. Der Antrag mit Angabe des Grundes für die Konsultation ist an den orthoptischen Dienst zu richten. Sie werden an den Standorten des orthoptischen Dienstes in Luxemburg-Hamm und in Esch-Belval durchgeführt.

Die neurovisuelle Untersuchung wird von einem diplomierten Orthoptisten durchgeführt, der Folgendes kontrolliert und misst

  • die Sehschärfe
  • die Parallelität der Augen
  • die Qualität des binokularen Sehens
  • die Augenbewegungen
  • die visuelle Wahrnehmung

Im Anschluss an die gesamte neurovisuelle Untersuchung können Rehabilitationsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Tagesablauf des Kindes nicht durch zu viele gleichzeitige Betreuungen überlastet wird, sondern dass diese zeitlich gestaffelt werden.

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