Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen
Meldung von Nebenwirkungen
Was tun bei Nebenwirkungen?
Nach der Einnahme eines Medikaments oder einer Behandlung ist es möglich, dass der Patient sogenannte „unerwünschte Reaktionen“, das heißt Nebenwirkungen, zeigt.
Zuallererst ist es wichtig, die Packungsbeilage (oder Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels) des Produkts zu lesen, um zu sehen, ob es sich um eine zu erwartende Nebenwirkung handelt oder nicht.
Solche Nebenwirkungen müssen nicht schlimm sein (leichte bis mittlere Intensität) und können nach einigen Tagen wieder verschwinden, sie können aber auch schwerwiegend sein (Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts oder einer Verlängerung des Aufenthalts, lebensbedrohlich bis tödlich oder mit der Folge dauerhafter oder beträchtlicher Arbeitsunfähigkeit oder Behinderung oder einer angeborenen Anomalie oder Missbildung).
Manche Nebenwirkungen können unerwartet auftreten, da sie nicht in der Packungsbeilage vermerkt sind. In diesem Fall ist eine Meldung sehr wichtig, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten.
Wenn ein Patient eine wie auch immer geartete Nebenwirkung im Zusammenhang mit einem Arzneimittel vermutet, muss er unbedingt mit seinem Arzt oder Apotheker darüber sprechen.
Melden Sie folgende unerwünschte Arzneimittelreaktionen unverzüglich:
- schwere;
- unerwartete;
- auffällige, zwar bekannte Nebenwirkungen, aber mit einer ungewöhnlichen Häufigkeit, schwere oder Ausprägung;
- bei besonders sensiblen Personengruppen (Schwangere oder in der Stillzeit, ältere Patienten usw.);
- im Rahmen eines Medikationswechsels;
- infolge berufsbedingter Exposition;
- im Zusammenhang mit der Anwendung eines Medikaments, das zusätzlicher Überwachung unterliegt, mit dem Symbol „▼”.
Wie funktioniert die Meldung?
Wenden Sie sich an das Regionale Pharmakovigilanzzentrum Nancy (Centre régional de pharmacovigilance de Nancy) oder an die Abteilung Pharmazie und Medikamente der Gesundheitsbehörde:
Sie können das Formular zur Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen online herunterladen:
- Formular zur Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen für Patienten (auf www.guichet.lu)
- Formular zur Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen für medizinische Fachkräfte (auf www.guichet.lu)
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