Bedingungen zur Durchführung
Welche Bedingungen gelten zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs in Luxemburg?
In Luxemburg kann ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, wenn:
- der Abbruch vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche oder vor der 14. Woche nach der letzten Regelblutung stattfindet;
- die Schwangere mindestens 3 Tage vor Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aufgesucht hat (Schwangerschaftsbescheinigung);
- die Schwangere die Informationen des Facharztes vor dem Schwangerschaftsabbruch zur Kenntnis genommen hat (die verschiedenen Abtreibungsmöglichkeiten, Risiken, Nebenwirkungen, Liste der zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen autorisierten Einrichtungen usw.);
- der Abbruch durch einen Facharzt der Gynäkologie und Geburtshilfe erfolgt, der im Großherzogtum Luxemburg dazu autorisiert ist;
- der Abbruch in einer Krankenhauseinrichtung oder einer anderen zugelassenen Einrichtung erfolgt.
Schwangerschaftsabbrüche mithilfe von Medikamenten durch einen Arzt, der nicht auf Gynäkologie und Geburtshilfe spezialisiert ist, sind möglich. Allerdings muss dieser Arzt zugelassen sein, um im Großherzogtum Luxemburg zu praktizieren.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch kann in der Praxis dieses Arztes erfolgen. Bedingung dafür ist, dass der Arzt einen Vertrag mit einer Krankenhauseinrichtung mit Abteilung für Gynäkologie/Geburtshilfe abgeschlossen hat, der einen permanenten Notdienst garantiert.
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