2 Methoden zum Schwangerschaftsabbruch
Es gibt 2 verschiedene Methoden. Welche angewendet wird, hängt von der Wahl der Frau und vom Fortschritt der Schwangerschaft ab:
- medikamentöser Schwangerschaftsabbruch;
- operativer Schwangerschaftsabbruch.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Dabei wird die Schwangerschaft mithilfe von 2 Arzneimitteln unterbrochen. Das 1. beendet die Schwangerschaft und das 2. führt zur Ausstoßung des befruchteten Eis.
Zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ist keine Narkose erforderlich. Er ist bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche bzw. bis 9 Wochen nach der letzten Regelblutung möglich.
Durchführen darf ihn:
- ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, der im Großherzogtum Luxemburg dazu autorisiert ist;
- ein Arzt, der nicht auf Gynäkologie und Geburtshilfe spezialisiert ist. Allerdings muss dieser Arzt zugelassen sein, um im Großherzogtum Luxemburg zu praktizieren.
Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche erfolgen:
- in vom Ministerium für Gesundheit zugelassenen Einrichtungen (Familienplanung usw.);
- in Arztpraxen, vorausgesetzt:
- der Arzt kann den Eingriff durchführen und hält dies für machbar;
- der Arzt hat einen Vertrag mit einer Krankenhauseinrichtung mit Abteilung für Gynäkologie/Geburtshilfe abgeschlossen, der einen permanenten Notdienst garantiert.
Operativer Schwangerschaftsabbruch
Dabei wird die Schwangerschaft durch einen chirurgischen Eingriff unterbrochen: Das befruchtete Ei wird abgesaugt, um die Schwangerschaft zu beenden.
Für einen operativen Schwangerschaftsabbruch ist eine lokale Betäubung oder auch Vollnarkose nötig. Er ist möglich bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche bzw. bis 14 Wochen nach der letzten Regelblutung.
Er darf nur in Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen durchgeführt werden:
- von einem Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, der im Großherzogtum Luxemburg dazu autorisiert ist.
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