Personenstand

Das Kind muss innerhalb von 5 Tagen nach seiner Geburt in das Personenstandsregister seiner Geburtsgemeinde eingetragen werden.

Grundsätzlich zeigt der Vater die Geburt des Kindes an. Aber auch der Arzt, die Hebamme, die Mutter oder jede andere Person, die bei der Entbindung anwesend war, kann die Formalitäten erledigen.

Vorzulegende Dokumente

  • Zur Eintragung des Kindes ins Personenstandsregister wird eine „Geburtsanzeige“ genannte Bescheinigung der Geburt benötigt. Dieses Dokument wird von der Hebamme ausgestellt.
  • Eheleute müssen das Familienstammbuch oder eine Heiratsurkunde mitbringen.
  • Nicht verheiratete Eltern müssen ihren Personalausweis und ihre Geburtsurkunden mitbringen.

Vorgehensweise

Eltern, die nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen das Kind bei der Gemeinde anmelden und anschließend bei ihrem jeweiligen Konsulat oder ihrer jeweiligen Botschaft.

Portugiesische und kapverdische Eltern müssen ihr Kind beim Konsulat anmelden, bevor sie es ins Personenstandsregister eintragen lassen.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass das Kind staatenlos wird oder von Amts wegen die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhält.

Der Standesbeamte gibt Ihnen dann mehrere Auszüge aus der Geburtsurkunde, die Sie folgenden Einrichtungen und Personen weiterleiten müssen:

  • Ihrer Gemeindebehörde
    Stimmen der Geburtsort und der Wohnort Ihres Kindes nicht überein, müssen Sie das Kind auch bei der Gemeindebehörde des Wohnorts eintragen lassen;

  • Ihrem Arbeitgeber;

  • der Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants - CAE)
    mit dem Antrag auf Kindergeld und Geburtszulage, der Ihnen vom Standesbeamten ausgehändigt wird;

  • Ihrer Krankenkasse
    zwecks Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenversicherung und Erhalt seiner Sozialversicherungsnummer.

Zum letzten Mal aktualisiert am