Verbot in Luxemburg
Ob Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy, LSD, magische Pilze, Heroin: Diese Drogen sind in Luxemburg illegal. Besitz, Konsum, Herstellung und Handel dieser Betäubungsmittel sind gesetzlich verboten und strafbar.
Gesetzgebung zum Thema Drogen
Die luxemburgische Drogen-Gesetzgebung basiert auf dem geänderten Gesetz vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von Arzneimitteln und die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit.
Dieses Gesetz regelt die Herstellung, den Konsum, den Besitz, die Lieferung, den Handel und den Schmuggel von kontrollierten Drogen.
Im Jahr 2001 wurde das Gesetz von 1973 durch ein Gesetz geändert. Das Gesetz von 2001 führt erstmals eine Differenzierung der Strafen je nach Art der betreffenden Substanzen ein. Cannabis und seine Derivate werden von den anderen kontrollierten Drogen unterschieden.
Mit dem Gesetz von 2001 werden überdies die Strafen für den einfachen Konsum oder den Besitz zum persönlichen Gebrauch anderer kontrollierter Drogen als Cannabis gesenkt.
Insbesondere auf Grundlage folgender Faktoren werden Unterschiede gemacht:
- Art der Straftat (einfacher Konsum, Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen, Herstellung, Verkauf usw.);
- berufliche Position des Beschuldigten (Ärzte, Lehrer usw.); und
- Ort der Straftat (in oder in der Nähe von Schulen, an Arbeitsplätzen, im Gefängnis usw.).
Gesetzgebung zum Thema Cannabis
In Luxemburg gelten für Cannabis spezielle Gesetze, die sich teilweise von der Gesetzgebung bezüglich anderer illegaler Drogen unterscheiden.
Seit 2001 sind für den einfachen Konsum oder den Besitz zum persönlichen Gebrauch von Cannabis keine Haftstrafen mehr vorgesehen (nur Geldbußen und Ordnungsstrafen). Hingegen können der Verkauf von Cannabis, die Einfuhr, der Anbau und der Konsum in Verbindung mit erschwerenden Umständen, beispielsweise in Anwesenheit oder gemeinsam mit Minderjährigen, mit sehr hohen Gefängnisstrafen und Geldbußen geahndet werden.
Der legale Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke ist im Großherzogtum Luxemburg seit 2018 geregelt. Das diesbezügliche Gesetz „Loi modifiée du 20 juillet 2018 modifiant la loi modifiée du 19 février 1973 concernant la vente de substances médicamenteuses et la lutte contre la toxicomanie“ (geändertes Gesetz vom 20. Juli 2018 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von Arzneimitteln und die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit) trat am 1. August 2018 in Kraft. Die großherzogliche Verordnung vom 21. August 2018 zur Festlegung der Modalitäten für die Verschreibung und den Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke sowie des Inhalts und der Dauer der speziellen Ausbildung für Fachärzte trat am 28. September 2018 in Kraft.
Gesetzgebung zum Thema Drogenabhängigkeit
Das Gesetz von 2001 schafft einen rechtlichen Rahmen für die Behandlung der Drogenabhängigkeit durch Substitution. Es regelt die Einrichtung von Injektionsräumen und die Entwicklung anderer, vom Gesundheitsminister ordnungsgemäß zugelassener Mittel, die darauf abzielen, die Konsumenten vor den Risiken von Drogen zu schützen.
Mit dem Ziel der Risikominimierung für Konsumenten illegaler Drogen vor Augen hat die luxemburgische Regierung Konsumräume sowie Einrichtungen für die Ausgabe und den Austausch von Spritzen geschaffen.
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