Lebensende

Sterbefall und Beerdigungskosten

Die Bestattungsbeihilfe ist eine pauschale finanzielle Unterstützung zur Deckung der Bestattungskosten eines Versicherten oder eines mitversicherten Familienmitglieds in Luxemburg.

Sie wird bis zur Höhe der Kosten an die Person oder Einrichtung gezahlt, die die Kosten vorgestreckt hat, oder direkt an den Bestattungsdienstleister, wenn eine öffentliche Einrichtung beteiligt ist.

Der eventuell verbleibende Restbetrag wird an den Ehepartner, die Kinder, die Eltern und die Geschwister (in der Reihenfolge dieser Aufzählung) gezahlt, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Diese Beihilfe gilt auch für totgeborene Kinder. Unter einem totgeborenen Kind versteht man ein lebensfähiges, aber nicht lebendes Kind. Als lebensfähig gilt ein Kind, dessen Schwangerschaft laut ärztlichem Attest mehr als 22 Wochen seit der Empfängnis gedauert hat.

Im Falle eines Todesfalls während einer genehmigten Behandlung im Ausland beteiligt sich die CNS an den Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste in Höhe des gleichen Pauschalbetrags.

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