Kinder
Jeder Minderjährige oder Jugendliche unter 30 Jahren, der in Luxemburg wohnt und nicht persönlich versichert ist, kann als Anspruchsberechtigter eines Elternteils, der in der Kranken- und Mutterschaftsversicherung versichert ist, von der Mitversicherung profitieren.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden alle Gesundheitskosten zu 100 % von der Kranken- und Mutterschaftsversicherung übernommen, ohne dass eine Eigenbeteiligung zu leisten ist.
Es wird empfohlen, einen Kinderarzt und/oder einen Allgemeinarzt als ersten Ansprechpartner im Krankheitsfall des Kindes zu wählen. Dieser Facharzt übernimmt die Hauptbetreuung und überweist das Kind bei Bedarf an einen Spezialisten.
Die pädiatrischen Gesundheitszentren bieten einen Ersatzdienst für Kinderärzte für die Versorgung in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen.
In Notfällen steht die pädiatrische Notaufnahme in der Kannerklinik des Centre hospitalier de Luxembourg (CHL) zur Verfügung.
Pädiatrische Gesundheitszentren
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