Alterrente

In Luxemburg kann die Altersrente beantragt werden:

  • Ab 65 Jahren, wenn mindestens 120 Monate (10 Jahre) Versicherungszeiten nachgewiesen werden können. Diese Zeiten können sein:
    • Zeiten der Pflichtversicherung,
    • Zeiten der Weiterversicherung,
    • Zeiten der freiwilligen Versicherung
    • oder Zeiten des rückwirkenden Erwerbs.
  • Vor dem 65. Lebensjahr (vorzeitige Altersrente):
    • Ab dem 60. Lebensjahr, wenn 40 Versicherungsjahre angesammelt wurden, davon mindestens 10 Jahre Pflichtversicherungszeiten.
    • Ab dem 57. Lebensjahr, wenn 40 Jahre Pflichtversicherungszeiten angesammelt wurden.

Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit der Altersrente ab dem 65. Lebensjahr hat keinen Einfluss auf den Rentenanspruch.

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