Vorzeitige Altersrente

Die vorzeitige Altersrente kann gewährt werden:

  • ab dem 57. Lebensjahr oder
  • ab dem 60. Lebensjahr, je nach den erfüllten Versicherungsbedingungen.

Die Rente tritt in Kraft, sobald die Bedingungen hinsichtlich des Alters und der Versicherungszeiten erfüllt sind.

  • Bei Beendigung der beruflichen Tätigkeit beginnt die Rente am Tag nach dem Ende des Anspruchs auf berufliches Einkommen.

Wird die Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen fortgesetzt, das mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, beginnt die Rente am ersten Tag des Monats nach Antragstellung. Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer vorzeitigen Altersrente ab 57 Jahren kann sich auf die Höhe oder den Anspruch auf die Rente auswirken.

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