Invaliditätsrente

Die Invaliditätsrente ist eine Leistung, die das berufliche Einkommen ersetzt, wenn ein Versicherter aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr normal arbeiten kann.

Was ist Invalidität?

In Luxemburg gilt eine Person als invalid, wenn sie aufgrund einer langwierigen Krankheit, einer Behinderung oder einer körperlichen Abnutzung ihre Arbeitsfähigkeit so weit verloren hat, dass sie weder

  • ihren letzten Beruf
  • noch eine andere Tätigkeit ausüben kann, die ihren Kräften und Fähigkeiten entspricht.

Die Invaliditätsrente wird auf Antrag gewährt, häufig nach Ausschöpfung des Anspruchs auf Krankengeld.

Um sie zu erhalten, muss der Versicherte bestimmte Versicherungsvoraussetzungen erfüllen. Bei einer teilweisen Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit kann die Rente unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt werden.

Der Gesundheitszustand wird von der medizinischen Kontrollstelle der Sozialversicherung beurteilt.

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