Zusatzrente
Die Zusatzrentensysteme bilden die zweite Säule des Rentensystems in Luxemburg. Sie werden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit eingerichtet und ergänzen die gesetzliche Rente, um das Einkommensniveau im Ruhestand zu erhöhen. Es gibt zwei Arten von Zusatzrentensystemen:
- Systeme für Arbeitnehmer: Diese Systeme werden von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer eingerichtet und müssen bei der Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS) registriert werden, die die zuständige Behörde in diesem Bereich ist.
- Systeme für Selbstständige und ehemalige Arbeitnehmer: Diese von der IGSS zugelassenen Systeme nehmen Beiträge von Selbstständigen und Ansprüche ehemaliger Arbeitnehmer entgegen, die ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht mehr in seinem Unternehmenssystem behalten möchte und die nicht auf das System des neuen Arbeitgebers übertragen werden können.
Die Zusatzrentensysteme können Leistungen im Falle von Ruhestand, Tod, Invalidität oder Hinterbliebenenversorgung umfassen.
Sie sind freiwillig:
Nicht alle Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern zwangsläufig ein solches Zusatzrentensystem an. Ebenso steht es Selbstständigen frei, sich einem zugelassenen System anzuschließen oder nicht.
Wenn Sie einer Zusatzrentenversicherung angeschlossen sind, stellt Ihnen die IGSS über die Plattform MyGuichet.lu bestimmte Informationen zu dieser Versicherung zur Verfügung. Der Zugriff auf diese Daten ist gesichert und erfordert eine Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis.
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