Schulmedizinische Akte
Die medizinischen Befunde werden im schulmedizinischen Heft jedes Schülers festgehalten und unterliegen der fachlichen Beurteilung der beteiligten Gesundheitsfachkräfte. Diese tragen dort vor allem die relevanten Daten ein, die für die Betreuung des Schülers erforderlich sind.
Das schulmedizinische Heft wird bei der ersten Gesundheitsuntersuchung angelegt. Es begleitet den Schüler während seiner gesamten Schulzeit und gewährleistet die Kontinuität sowie die Kohärenz der verschiedenen schulmedizinischen Tests und Untersuchungen.
Am Ende der Schulzeit wird das Schulgesundheitsheft zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen auf Antrag dem Schüler ausgehändigt, sofern dieser volljährig ist, oder der Person, die die elterliche Sorge ausübt, sofern der Schüler minderjährig ist.
Das schulmedizinische Heft unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und fällt in den Zuständigkeitsbereich des medizinisch-sozial-schulischen Teams.
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