Ständige Kommission für den Krankenhaussektor

Im Rahmen der Reform der Krankenversicherung wurde die Ständige Kommission für den Krankenhaussektor (Commission permanente pour les hôpitaux - CPH) eingerichtet, die Beratungsfunktionen für die Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit ausübt.

Aufgaben

Ihre Aufgabe ist es, zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

  • Projekte zur Planung von Krankenhäusern;
  • vom Staat gewährte finanzielle Unterstützung für Krankenhausinvestitionen;
  • Änderungen von Krankenhausleistungen (Genehmigungen, Kürzung oder Einstellung von Leistungen);
  • Standards für die Einrichtung und Organisation von Krankenhäusern;
  • Projekte zur Erstellung und Änderung des Krankenhauskontenplans;
  • und generell zu allen den Krankenhaussektor betreffenden Angelegenheiten.

Über die CPH haben die Abteilung der Sozialversicherung und die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) die Möglichkeit, ihre Meinung zu allen die Organisation von Krankenhausaktivitäten betreffenden Angelegenheiten zu äußern, die die Sozialversicherung finanzieren muss.

Zusammensetzung

Diese Kommission wird vom Gesundheitsdirektor geführt und setzt sich aus Vertretern folgender Einrichtungen zusammen:

  • Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit;
  • Ministerium der Finanzen;
  • CNS;
  • Verband der luxemburgischen Krankenhäuser (Fédération des hôpitaux luxembourgeois - FHL);
  • Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe.

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