Kommission für Krankenhausbudgets
Die Kommission für Krankenhausbudgets (Commission des budgets hospitaliers) ist ein Organ, das durch die Vereinbarung zwischen der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS, ehemals UCM) und dem Verband der luxemburgischen Krankenhäuser (Fédération des hôpitaux luxembourgeois - FHL, ehemals Entente des hôpitaux luxembourgeois) eingerichtet wurde.
Zusammensetzung
Die Kommission für Krankenhausbudgets setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- 2 Vertretern der Nationalen Gesundheitskasse (CNS);
- 2 Krankenhausvertretern, davon einer aus dem betroffenen Krankenhaus;
- einem Vorsitzenden, der im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder per Los bestimmt wird.
Aufgaben
Die Kommission für Krankenhausbudgets wird bei Unstimmigkeiten zwischen der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) und einem einzelnen Krankenhaus über die Festlegung des vorläufigen Budgets, eine individuelle Berichtigung des Budgets oder die Abrechnung am Ende des Geschäftsjahres eingeschaltet sowie bei Streitigkeiten zwischen der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) und dem Verband der luxemburgischen Krankenhäuser (FHL) über die Neufestlegung von Krankenhausbudgets, die Festlegung der von der Bewertungskommission zu bestimmenden jährlichen Prämie für Qualitätsleistungen (Qualitätsanreize) oder die Höhe der Beiträge des FHL.
Verfahren
Bei Streitigkeiten zwischen einem Krankenhaus und der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) übermittelt jede Partei schriftlich ihre Position an den Verband der luxemburgischen Krankenhäuser (FHL), der innerhalb von 2 Wochen versucht, eine Schlichtung herbeizuführen.
Bei einer anhaltenden Streitigkeit wird die Kommission für Krankenhausbudgets beauftragt.
Bei einer Unstimmigkeit im Zusammenhang mit der Festlegung des vorläufigen Budgets oder der Abrechnung am Jahresende wird diese vor dem 1. September der Kommission für Krankenhausbudgets vorgelegt. Gelingt es dieser nicht, die Streitigkeit innerhalb des Monats der Beauftragung zu schlichten, entscheidet sie endgültig vor dem 15. Oktober in der Angelegenheit.
Ist der Gegenstand der Streitigkeit eine Budgetkorrektur, muss die Kommission spätestens einen Monat nach dem Antrag auf Korrektur hinzugezogen werden. Gelingt es der Kommission nicht, zwischen den Parteien zu schlichten, entscheidet sie als letzte Instanz innerhalb des Monats der Beauftragung über die Streitigkeit.
Bei Streitigkeiten zwischen dem FHL und der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) über eine allgemeine Budgetkorrektur, die Festlegung der jährlichen Prämie für Qualitätsleistungen oder die Höhe der Beiträge des FHL kann die Kommission von der am schnellsten handelnden Streitpartei hinzugezogen werden.
Gelingt es der Kommission nicht, zwischen den Parteien zu schlichten, entscheidet sie als letzte Instanz innerhalb des Monats der Beauftragung über die Streitigkeit.
Zum letzten Mal aktualisiert am