Menschen mit Behinderungen - Nationaler Aktionsplan 2019-2024
Convention relative aux droits des personnes handicapées.Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) legt die Rechte von Menschen mit Behinderungen fest und zielt auf die Bekämpfung von Diskriminierung ab, d. h. von Hindernissen und Vorstellungen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, ihre Rechte wahrzunehmen. Mit der Ratifizierung der CRPD im Jahr 2011 hat sich Luxemburg verpflichtet, die Bestimmungen des Übereinkommens schrittweise umzusetzen.
Der neue nationale Aktionsplan zur Umsetzung der CRPD 2019-2024 wurde im Koalitionsvertrag 2018-2023 der luxemburgischen Regierung vorgesehen und umfasst 29 Prioritäten, 55 Ziele und 97 konkrete Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich die zuständigen Ministerien verpflichtet haben.
Acht Themen wurden als vorrangig eingestuft:
- Bewusstseinsbildung (Artikel 8 CRPD).
- Anerkennung der Rechtspersönlichkeit unter gleichen Bedingungen (Artikel 12 CRPD)
- Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft (Artikel 19 CRPD)
- Meinungs- und Redefreiheit und Zugang zu Informationen (Artikel 21 CRPD).
- Bildung (Artikel 24 CRPD)
- Gesundheit (Artikel 25 CRPD)
- 7. Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 CRPD)
- Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 CRPDH).
Der Plan wurde vom Ministerium für Familie, Integration und Großregion in enger Absprache mit anderen ministeriellen Abteilungen, Verbänden, verschiedenen Akteuren, dem SKMR und der Steering Group ausgearbeitet. Nun ist jeder Minister für die Umsetzung der verschiedenen im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, verantwortlich.
Für jede der 97 konkreten Maßnahmen werden ein Indikator und eine Frist angegeben. Dies wird es dem externen Bewerter ermöglichen, im Laufe des Jahres 2022 eine erste Halbzeitbewertung vorzunehmen. Die Abschlussbewertung wird im Jahr 2025 stattfinden.
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