Fördermittel für Forschungsärzte

Ziele

Die Fördermittel für klinische Forschung sollen das Gehalt eines Forschungsarztes mitfinanzieren, um Folgendes zu erreichen:

  • Erleichterung der Rekrutierung und Erhöhung der Attraktivität für qualifizierte Forschungsärzte in verschiedenen Bereichen der klinischen Therapie, die eine Karriere in der Gesundheitsforschung fortsetzen oder beginnen möchten;
  • Unterstützung dieser Forschungsärzte, damit sie auf nationaler und internationaler Ebene wettbewerbsfähiger werden, mit dem Ziel, Stipendien und Zuschüsse zu erhalten;
  • Unterstützung zur Förderung der Kontinuität und der Entwicklung der klinischen Forschung;
  • Erhöhung der Chancen für Patienten in Luxemburg, so früh wie möglich auf neue Erkenntnisse aus der klinischen Forschung zugreifen zu können.

Forschungsbereiche

Zu den förderfähigen Forschungsbereichen gehören chronische Krankheiten, zum Beispiel:

  • Herz- und neurovaskuläre Erkrankungen;
  • chronische Lungenerkrankungen;
  • Stoffwechselerkrankungen (Diabetes);
  • Krebs und neurodegenerative Erkrankungen.

Ebenfalls förderfähig sind klinische Studien mit dem Ziel:

  • der Innovation bei den Prozessen zur Behandlung dieser Krankheiten; einschließlich
  • Studien zum klinischen Nutzen von Medizinprodukten (auch inklusive medizinischer Software) mit einem tatsächlichen Vorteil für den Patienten, sei es in Bezug auf seine Betreuung, Behandlung oder Lebensqualität.

Nationale und internationale Kofinanzierung

Eine Kofinanzierung der Projekte mit nationalen oder internationalen Agenturen/Institutionen und der Industrie ist möglich und sogar wünschenswert, indem Kooperationsvereinbarungen getroffen werden, wobei der Beitrag und die Beteiligung an den Ergebnissen der einzelnen Partner festgelegt werden.

Projektfinalisation

Bei recherche@ms.etat.lu in elektronischer Form einzureichen:

  • Fortschrittsberichte (jährlich am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres);
  • Zwischenbericht (nach der Hälfte der Laufzeit des Forschungsprojekts);
  • Abschlussbericht (spätestens 90 Tage nach Abschluss des Forschungsprojekts oder am Ende von 4 Finanzjahren).

Der Abschlussbericht ist auf Deutsch, Französisch, Luxemburgisch oder Englisch zu verfassen und basiert auf einer vom Ministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Berichtsvorlage.

Voraussetzungen für die Einreichung von Vorschlägen

Bitte lesen Sie das Zuschussprogramm für Forschungsärzte (Pdf, 999 KB), um sich über die Voraussetzungen für Vorschläge zu informieren. Dort finden Sie Informationen zu:

  • Laufzeit der ausgewählten Projekte;
  • Gastinstitutionen und Hauptforscher;
  • Verfahren für die Einreichung und Auswahl;
  • Höhe der Zuschüsse;
  • Bewertungskriterien.

 

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