Belgisch-luxemburgische Kommission
Die Einrichtung der belgisch-luxemburgischen Kommission für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz erfolgte auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 14. Mai 2013 zwischen dem belgischen Innenminister und dem luxemburgischen Minister für Gesundheit.
Sie tritt jedes Jahr abwechselnd in Luxemburg und in Belgien zusammen. Sie ermöglicht es den Strahlenschutzbehörden beider Länder, über die zahlreichen bestehenden Maßnahmen der Zusammenarbeit und die noch umzusetzenden Maßnahmen zwischen den beiden Behörden Bilanz zu ziehen.
Ziel ist es, stets weitere Fortschritte im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes zu erzielen.
Luxemburg wird vertreten durch die Abteilung Strahlenschutz (Division de la Radioprotection - DRP), und Belgien durch die Agence Fédéral de Contrôle Nucléaire (AFCN).
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