Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung und Hilfeleistung

Das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (Convention on Early Notification of a Nuclear Accident) und das Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen (Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency) verfolgen das Ziel, die internationale Gemeinschaft im Falle eines bedeutenden Vorfalls in einem Atomkraftwerk, von dessen Folgen einer oder mehrere Nachbarstaaten betroffen sein könnten, zu informieren und zu warnen und denjenigen Staaten, die dies verlangen, Hilfeleistung bereitzustellen.

Die Abteilung Strahlenschutz (Division de la Radioprotection - DRP) nimmt an den alle 2 Jahre stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen statt, die es ermöglichen, die bereits umgesetzten Maßnahmen zu überdenken und zukünftige Maßnahmen auf der Grundlage dieser Übereinkommen zu planen.

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