Verabreichung von Impfstoffen

In Luxemburg dürfen Impfungen von verschiedenen medizinischen Fachkräften verabreicht werden, je nach deren Qualifikation und den geltenden Vorschriften.

  • Ärzte dürfen Impfstoffe gemäß den Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten (CSMI) verschreiben und verabreichen. Impfstoffe, die im nationalen Impfprogramm enthalten sind, sind kostenlos direkt in der Arztpraxis erhältlich. Bestimmte spezielle Impfungen, wie beispielsweise die Gelbfieberimpfung, werden ausschließlich in Referenzzentren verabreicht, insbesondere in der CHL-Reiseklinik.
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger dürfen Impfstoffe auf ärztliche Verschreibung gemäß den Empfehlungen des CSMI vorbereiten und verabreichen, sofern der verschreibende Arzt bei Bedarf eingreifen kann. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger dürfen keine Impfstoffe verschreiben; die Feststellung der Impfnotwendigkeit und die Ausstellung der Verschreibung bleiben in der Verantwortung der Ärzte.
  • Hebammen dürfen auf eigene Initiative den saisonalen Grippeimpfstoff und/oder einen Kombinationsimpfstoff gegen Keuchhusten (Pertussis) gemäß den Empfehlungen des CSMI verabreichen.

Zum letzten Mal aktualisiert am