Weiterbildungseinrichtung

Weiterbildungsanbieter, die eine Weiterbildung im Gesundheitswesen anbieten möchten, müssen für diese Weiterbildung eine Zulassung beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit beantragen.

Zielgruppe

Jeder Weiterbildungsanbieter kann die Zulassung einer Weiterbildung im Gesundheitswesen beantragen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Der Zugang zum Online-Formular ist nur möglich, wenn Ihr beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu vom Ministerium für Gesundheit zertifiziert wurde.

Um Ihren beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, muss die ministerielle Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Weiterbildungsanbieter beigefügt werden.

Praktische Vorgehensweise

 

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag an das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit (Ministère de la Santé et de la Sécurité sociale) folgendermaßen stellen:   

  • über Ihren beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu mit Authentifizierung, wofür Sie ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID) benötigen; oder
  • per Post unter Verwendung des entsprechenden Formulars, das in der Rubrik „Online-Dienste und Formulare (Pdf, 250 KB)“ heruntergeladen werden kann.

Sie müssen in Ihrem Antrag folgende Angaben machen:

  • Name Ihres Unternehmens (das die Weiterbildung anbietet);
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person;
  • Titel der Weiterbildung;
  • Methode (Theorie, Praxis oder beides) und Ziel (Auffrischung der Kenntnisse, Anpassung an Anforderungen) der Weiterbildung;
  • jeweilige Branche;
  • Anzahl der Kurse;
  • Datum und tatsächliche Dauer der Weiterbildung.

Auch die Anzahl der Ausbilder und deren Kontaktdaten sind anzugeben. Anschließend müssen Sie die Angaben überprüfen und Ihre Eingabe bestätigen.

Belege

Sie müssen Ihrem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag eine Beschreibung der Weiterbildung bzw. des Programms beifügen.

Entscheidung

Die Entscheidung, ob Ihnen die Zulassung erteilt wird oder nicht, wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Gültigkeit

Die Zulassung gilt nur für die Weiterbildung, auf die sich der Antrag bezieht.

Rechtsbehelfe

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie binnen 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Verwaltungsgericht einen Rechtsbehelf einlegen.

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