Recht auf die Benennung einer Vertrauensperson

Die Vertrauensperson fungiert als „Sprachrohr“ des Patienten, der nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit zu treffen.

Die Vertrauensperson ist nicht dasselbe wie die Begleitperson des Patienten.

Die Vertrauensperson übt die Rechte des Patienten in Sachen Gesundheit aus, wenn Letzterer nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen in Bezug auf seine Gesundheit zu treffen.

Die Rolle

Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, für den Patienten zu sprechen und zu handeln, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen.

Schweigepflicht

Die Schweigepflicht wird gegenüber der Vertrauensperson aufgehoben.

Die Benennung

Die Benennung einer Vertrauensperson muss schriftlich mit Datum und Unterschrift erfolgen. (Hyperlink zur Anlage)

Die Patientenakte

Die Vertrauensperson hat Zugang zur Patientenakte, um die Rechte des Patienten zu verteidigen, der nicht mehr in der Lage ist, selbst zu handeln.

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