Raucherbereich

Seit Januar 2014 darf in Luxemburg nicht mehr in öffentlichen Räumen geraucht werden. Cafés, Restaurants und Hotels, die dies möchten, können nach Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit einen Raucherbereich einrichten.

Technische Eigenschaften des Raucherbereichs

Der Raucherbereich ist ein isolierter Ort mit festen, hermetisch verschlossenen Abgrenzungen. Er muss mit einem Rauchabzug oder Luftreinigungssystem und einer selbsttätig schließenden Tür ausgestattet sein. Er muss als für Raucher reservierter Bereich gekennzeichnet sein. Es darf kein Durchgangsbereich sein und er darf nicht von Personen unter 18 Jahren betreten werden.

Seine Fläche darf nicht mehr als 30 % der Gesamtfläche des Lokals betragen. Die Gesamtfläche des Lokals umfasst ausschließlich die für Kunden zugänglichen Bereiche, ohne WCs, Garderobe, Küche usw.

Im Raucherbereich dürfen keine Dienstleistungen angeboten werden. Die Kunden dürfen lediglich ihre Getränke mitnehmen.

Ein vor dem Lokal befindliches Vorzelt gilt als Erweiterung des Lokals und darf nicht als Raucherbereich betrachtet werden. 

Der Raucherbereich muss mit einem Rauchabzug oder Luftreinigungssystem ausgestattet sein, das die auf www.GUICHET.lu dargelegten Kriterien erfüllt.

  • Die Luftextraktions- oder -reinigungsgeschwindigkeit muss dem Dreifachen des Gesamtvolumens des Raums pro Stunde entsprechen.
  • Im Raucherbereich muss ständiger Unterdruck gewährleistet sein.
  • Die Luft muss nach außen abgeleitet werden, nach Möglichkeit durchs Dach, und darf auf keinen Fall eine Belästigung für die benachbarten Gebäude darstellen.

Genehmigungsantrag 

Die Genehmigung für den Betrieb eines Raucherbereichs wird vom Ministerium für Gesundheit ausgestellt.  

Auskünfte über die Genehmigung eines Raucherbereichs sind unter folgenden Telefonnummern erhältlich:

  • (+352) 247 856 50 (Gesundheitsinspektion - Division de l’Inspection Sanitaire)
  • (+352) 421 355-1 (HORESCA - www.horesca.lu)

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