Risikobehaftete Arbeitsplätze
Risikobehaftete Arbeitsplätze
Zu den risikobehafteten Arbeitsplätzen zählen jene Arbeitsplätze, an denen der Arbeitnehmer folgenden Risiken ausgesetzt ist:
- Risiko einer Berufskrankheit;
- spezifisches Arbeitsunfallrisiko am Arbeitsplatz selbst;
- physikalischen, biologischen und krebserregenden Arbeitsstoffen, die seiner Gesundheit schaden können.
Ein risikobehafteter Arbeitsplatz ist wie folgt definiert:
- sämtliche Arbeitsplätze, die eine Tätigkeit umfassen, durch die die Sicherheit und Gesundheit von anderen Arbeitnehmern oder Dritten äußerst gefährdet ist;
- sämtliche Arbeitsplätze, bei denen die Aufsicht einer Anlage erforderlich ist, deren Ausfall die Sicherheit und Gesundheit von anderen Arbeitnehmern oder Dritten äußerst gefährden kann;
- sämtliche Arbeitsplätze, die mit besonderen Risiken oder einer großen körperlichen oder geistigen Anspannung verbunden sind: Tätigkeiten, die das Reaktionsvermögen von Nachtarbeitern herabsetzen sowie Tätigkeiten, die eine erhöhte biologische Aktivierung des Nachtarbeiters erfordern.
Bestandsaufnahme
Jeder Arbeitgeber muss in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner eine Bestandsaufnahme der risikobehafteten Arbeitsplätze durchführen und Präventivmaßnahmen umsetzen.
Zweck
Ziel der Bestandsaufnahme:
- Erfassung der risikobehafteten Arbeitsplätze in den Unternehmen;
- Leitung und Organisation der medizinischen Überwachung der Arbeitnehmer;
- Unterstützung bei der Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
Verpflichtende Aktualisierung der Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme muss spätestens alle 3 Jahre aktualisiert werden.
Publikation
Zum letzten Mal aktualisiert am