Arbeitsmedizinische Dienste: Arbeitsmediziner
Die Rolle der arbeitsmedizinischen Dienste und der Arbeitsmediziner besteht darin, den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch die Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten zu gewährleisten. Ihnen obliegt die medizinische Überwachung sowie die Vorbeugung von Unfällen und Berufskrankheiten.
Sie haben folgende Aufgaben:
- Ermittlung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch Besuche der Unternehmen, Prüfung von Arbeitsplätzen, Umgebungsmessungen;
- Beratung hinsichtlich der Planung der Arbeitsplätze, Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, Verwendung eventuell gesundheitsgefährdender chemischer Substanzen;
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen;
- Beratung in den Bereichen Hygiene, Ergonomie, Gesundheitserziehung und berufliche Rehabilitation;
- Zusammenarbeit mit dem gemischten Betriebsausschuss und den Arbeitnehmervertretern;
- Organisation der Ersten Hilfe und Koordination dieser Tätigkeiten mit denen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (travailleurs désignés);
- Vorlage eines Jahresberichts über die Tätigkeit des medizinischen Dienstes in den verschiedenen Unternehmen beim gemischten Betriebsausschuss oder Betriebsrat.
Betroffene Arbeitnehmer
Folgende Arbeitnehmer sind betroffen:
- alle Arbeitnehmer des Privatsektors, Mitarbeiter des Staates und der Gemeinden, Zeitarbeitnehmer;
- Praktikanten und Auszubildende;
- Arbeitslose, die sich in einer Beschäftigungsmaßnahme befinden;
- verschiedene Kategorien von Arbeitsuchenden;
- Schüler und Studenten, die über einen Beschäftigungsvertrag während der Schul- bzw. Semesterferien verfügen und einen risikobehafteten Arbeitsplatz bekleiden;
- Schüler, die ein Ausbildungspraktikum absolvieren und risikobehaftete Arbeitsplätze bekleiden.
Arbeitsmedizinische Dienste im Privatsektor
Derzeit sind 8 arbeitsmedizinische Dienst im Privatsektor tätig.
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst
Unternehmensübergreifende Dienste
Unternehmenseigene Dienste
Arbeitsmedizinischer Dienst im öffentlichen Sektor
Beamte und Angestellte des Staates sowie kommunale Beamte und Angestellte werden seit 2004 vom arbeitsmedizinischen Dienst für den öffentlichen Dienst (Service de santé au travail de la fonction publique) betreut.
Dienst für die kommunalen Beamten und Angestellten
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