Medizinische Untersuchung in der zivilen Luftfahrt
Medizinische Überwachung der Piloten und Fluglotsen
Bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten ist es Aufgabe der Abteilung für Arbeitsmedizin (Division de la santé au travail), die körperliche und geistige Eignung von Berufs- und Privatpiloten zu überwachen, die gemäß den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften für die Erteilung von Berechtigungen erforderlich ist.
Organisation der Flugmedizin in Luxemburg
Die Flugmedizin untersteht dem Verkehrsministerium / der Zivilluftfahrtbehörde und wird unter der Verantwortung des Ministeriums / der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) umgesetzt.
Flugmedizinische Abteilung
Die flugmedizinische Abteilung (Service de médecine aéronautique - SMA) ist für die Organisation und den ordnungsgemäßen Betrieb der Flugmedizin in Luxemburg verantwortlich. Diese Abteilung überwacht, dass die Voraussetzungen hinsichtlich körperlicher und geistiger Eignung, die in den von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency - EASA) festgelegten EU-Bestimmungen gefordert werden, umgesetzt werden.
Zentrum für Flugmedizin
Das Zentrum für Flugmedizin (Aero Medical Center CHL-STI - AeMC) führt die medizinischen Zulassungs- und Zulassungserneuerungsuntersuchungen für Berufspiloten (Klasse 1), Privatpiloten (Klasse 2), Fluglotsen (Klasse 3) sowie Flugbegleiter durch.
Zugelassene Fliegerärzte (Médecins examinateurs agrées - AME)
Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten / Zivilluftfahrtbehörde ist für die Zulassung der Fliegerärzte (Médecins examinateurs agrées - AME) zuständig. Durch diese Zulassung, die für drei Jahre gilt und verlängert werden kann, kann der AME medizinische Bescheinigungen für Klasse 1, Klasse 2 und Klasse 3 ausstellen.
Organisations- und betriebsspezifische Prüfung der zugelassenen Fliegerärzte
Die Abteilung für Arbeitsmedizin stellt die Organisation und den Betrieb der von den zugelassenen Fliegerärzten ausgeübten Flugmedizin in Luxemburg sicher. Die medizinischen Untersuchungen der Berufspiloten (Klasse 1) und der Privatpiloten (Klasse 2) werden derzeit von den zugelassenen Fliegerärzten durchgeführt. Die medizinischen Untersuchungen der Fluglotsen (Klasse 3) werden derzeit von den zugelassenen Fliegerärzten (AME) durchgeführt.
Ausnahmegenehmigung und Rechtsmittel für Piloten und Fluglotsen
Erfüllt der Pilot die medizinischen Vorgaben nicht vollumfänglich, darf die ärztliche Bescheinigung von den zugelassenen Ärzten nicht ausgestellt, erneuert oder verlängert werden. Die endgültige Entscheidung liegt bei der flugmedizinischen Abteilung.
Organisation der Überwachung der geistigen Gesundheit von Piloten und Fluglotsen
- Die Gesundheitsbehörde, das Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique (CHNP) und die Zivilluftfahrtbehörde haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.
- Gemeinsam mit dem CHNP wurde ein Verfahren zur psychologischen Evaluierung der Piloten und Fluglotsen sowie zu Drogen- und Alkoholscreenings erarbeitet.
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