Überwachungsablauf, -organisation und -pflichten

Individuelle Überwachung

Einstellungsuntersuchung bei einem zugelassenen Arzt

Jeder Arbeitnehmer, der ionisierender Strahlung ausgesetzt sein könnte, muss sich einer Einstellungsuntersuchung durch einen zugelassenen Arzt unterziehen, um sicherzustellen, dass er für Tätigkeiten mit Strahlenexposition geeignet ist.

Die Kosten für die medizinische Untersuchung trägt der betreffende Betrieb.

Beantragung eines Dosimeters durch die für die Verwaltung der Dosimeter zuständige Person

Die für die Verwaltung der Dosimeter im Unternehmen zuständige Person muss bei der Abteilung für Strahlenschutz (Division de la Radioprotection) ein Dosimeter beantragen. Dies muss geschehen, bevor die Arbeitnehmer, die ionisierender Strahlung ausgesetzt werden, ihre Stelle antreten.

Das Antragsformular für ein Dosimeter wird von der für die Verwaltung der Dosimeter zuständigen Person ausgefüllt und muss vom Strahlenschutzbeauftragten des Betriebs gegengezeichnet werden. Dieses Formular steht unten im Bereich „Mehr erfahren“ zum Download bereit.

Für die Abbestellung eines Dosimeters ist identisch vorzugehen. Dieses Formular steht ebenfalls unten im Bereich „Mehr erfahren“ zum Download bereit.

Zuteilung von 2 Dosimetern an den strahlenexponierten Arbeitnehmer

Nach Eingang des Formulars teilt die Abteilung für Strahlenschutz dem strahlenexponierten Arbeitnehmer 2 Dosimeter zu.

Jedes Dosimeter ist über eine siebenstellige Seriennummer identifizierbar. Um die in den ungeraden Monaten (Januar, März usw.) und in den geraden Monaten (Februar, April usw.) zu tragenden Dosimeter nicht zu verwechseln, haben ihre Etiketten unterschiedliche Farben:

  • die Dosimeter-Etiketten für die „ungeraden Monate“ (Januar, März usw.) sind gelb;
  • die Dosimeter-Etiketten für die „geraden Monate“ (Februar, April usw.) sind rot.

Auf dem Etikett steht der Name des Dosimeter-Trägers sowie des Arbeitgebers.

Bei den in der Regel von der Abteilung für Strahlenschutz zur Verfügung gestellten Dosimetern handelt es sich um Ganzkörper-Thermolumineszenzdosimeter (TLD), die die Röntgen-, Gamma- und Betastrahlung messen.

Jedes Dosimeter ist personengebunden und darf keinesfalls von einer anderen Person als derjenigen getragen werden, die auf dem Etikett genannt ist. Das Dosimeter muss über der Kleidung, idealerweise auf Brusthöhe, getragen werden. Bei Verwendung einer Bleischürze ist das Dosimeter unter der Schürze zu tragen.

Monatlicher Wechsel der beiden Dosimeter

Der strahlenexponierte Arbeitnehmer trägt eines der beiden Dosimeter einen Monat lang.

Zu Beginn jedes Monats tauscht der Arbeitnehmer sein Dosimeter bei der für die Verwaltung der Dosimeter zuständigen Person gegen sein zweites Dosimeter aus. Die für die Verwaltung zuständige Person schickt das getragene Dosimeter an die Abteilung für Strahlenschutz zur Auswertung zurück.

Nach der Auswertung schickt der Dosimeterdienst (Service de dosimétrie) das ausgewertete Dosimeter an die für die Verwaltung zuständige Person zurück. Der Arbeitnehmer kann so sein erstes Dosimeter zu Beginn des Folgemonats wieder tragen. Dieser Vorgang wird jeden Monat wiederholt.

Diese Dosimeter sind abwechselnd jeweils einen Monat lang zu tragen. Ein Dosimeter misst die Strahlenexposition des Arbeitnehmers, während die vom anderen Dosimeter aufgezeichnete Dosis durch den Dosimeterdienst der Abteilung für Strahlenschutz ausgewertet wird.

Durch den monatlichen Wechsel der Dosimeter ist eine kontinuierliche Überwachung des strahlenexponierten Arbeitnehmers gewährleistet.

Es ist zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer sein Dosimeter monatlich wechselt, da das Dosimeter auch natürlicher Strahlung ausgesetzt ist. Erfolgt kein Wechsel, entspricht das Endergebnis möglicherweise nicht der mit den Arbeitsbedingungen verbundenen Strahlung.

Pflichten des Arbeitnehmers und der für die Verwaltung der Dosimeter zuständigen Person

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Jeder Arbeitnehmer erhält 2 Dosimeter.
  • Der strahlenexponierte Arbeitnehmer muss das erste Dosimeter bis zum Erhalt des Wechseldosimeters tragen.
  • Das Dosimeter darf keinesfalls von einer anderen Person als derjenigen getragen werden, die auf dem Etikett genannt ist.
  • Das Dosimeter muss über der Kleidung, idealerweise auf Brusthöhe, getragen werden.
  • Bei Verwendung einer Bleischürze ist das Dosimeter unter der Schürze zu tragen.

Pflichten der für die Verwaltung der Dosimeter zuständigen Person

  • Die für die Verwaltung der Dosimeter zuständige Person muss den betroffenen Arbeitnehmern die neuen Dosimeter aushändigen.
  • Sie muss die strahlenexponierten Dosimeter nach Ende des Überwachungsmonats einsammeln.
  • Sie muss sicherstellen, dass die Dosimeter regelmäßig an den Dosimeterdienst der Abteilung für Strahlenschutz zurückgeschickt werden:
    • Sie muss die eingesammelten Dosimeter so schnell wie möglich vor dem 10. des laufenden Monats zurückschicken.
    • Von den strahlenexponierten Arbeitnehmern verspätet zurückgegebene Dosimeter muss sie mit separater Post bis spätestens zum 15. des Monats zurückschicken.
  • Sie muss sicherstellen, dass jeder strahlenexponierte Arbeitnehmer sein Dosimeter jeden Monat wechselt.
  • Sie muss einen Stellvertreter bestimmen, der sich bei Nichtverfügbarkeit um den Versand der Dosimeter kümmert.

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