Informationsverfahren bei Überschreitung der Dosisgrenzwerte

Vorgehen bei Überschreitung des monatlichen Schwellenwerts der dosimetrischen Überwachung

Wird eine Überschreitung des monatlichen Schwellenwerts der dosimetrischen Überwachung festgestellt, wird der Betrieb von der Abteilung für Strahlenschutz (Division de la Radioprotection) über die Überschreitung des Schwellenwerts informiert und an die maximale Jahresdosis erinnert.

Vorgehen bei Überschreitung der festgelegten Dosisgrenzwerte

Wird eine Überschreitung der für die strahlenexponierten Arbeitnehmer festgelegten Dosisgrenzwerte festgestellt oder vermutet, muss die Abteilung für Strahlenschutz folgende Stellen/Personen informieren:

  • die Abteilung für Arbeitsmedizin und Umwelt (Division de la santé au travail et de l'environnement) der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé);
  • den Betriebsleiter.

Sobald 6/10tel der für die strahlenexponierten Arbeitnehmer festgelegten Dosisgrenzwerte im Lauf eines Kalenderjahres überschritten werden, informiert die Abteilung für Strahlenschutz den Betriebsleiter, der verpflichtet ist, die betroffenen Arbeitnehmer darüber zu informieren.

Auf Anfrage bereitzustellende Informationen

Die Abteilung für Strahlenschutz muss auf jeden Fall den Strahlenschutzbeauftragten des Betriebs kontaktieren und Folgendes anfordern:

  • einen Untersuchungsbericht, aus dem hervorgeht, wie es zu dieser Dosisüberschreitung kommen konnte;
  • die zu ergreifenden Maßnahmen, um einen solchen Vorfall zu verhindern und solche Strahlenexpositionen zu reduzieren.

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