Früherkennung von Sehschwächen

Luxemburg hat ein System zur Früherkennung von Sehschwächen eingeführt, mit dem Ihr Kind ab dem Alter von 10 Monaten bis zum Eintritt in Zyklus 1.1 der Grundschule untersucht werden kann.

Die Untersuchungen sind kostenlos und die Teilnahme ist freiwillig.

Vision Test 10 und Vision Test 40

Diese kostenlosen Sehtests richten sich an Kinder im Alter von 10 bzw. 40 Monaten (etwas älter als 3 Jahre).

Die Eltern erhalten ein Schreiben, in dem ihr Kind zum freiwilligen Sehtest eingeladen wird. Der Termin wird über die Plattform guichet.lu mit oder ohne Identifizierung vereinbart.

Früherkennung von Sehschwächen

Die Früherkennungsuntersuchungen erfolgen durch einen diplomierten Orthoptisten. Zu den Kontrollen gehören:

  • Parallelstand der Augen;
  • Ausprägung des Binokularsehens;
  • Sehschärfe und Brechung.

Der Vision Test ist keine augenärztliche Untersuchung

Wichtig ist, zu betonen, dass es sich beim Test zur Früherkennung von Sehschwächen nicht um eine augenärztliche Untersuchung handelt:

  • dieser Test umfasst keine Untersuchung des Augenhintergrunds;
  • bei diesem Test kann keine ärztliche Verordnung erfolgen.

Ergebnisse des Vision Tests

  • Die Ergebnisse des Vision Tests werden im Gesundheitspass (carnet de santé) eingetragen.
  • Auch das Datum der nächsten Früherkennungsuntersuchung wird dort vermerkt.

Zusätzlicher Vision Test

In verschiedenen Altersstufen des Kindes können zusätzliche Tests durchgeführt werden, wenn der Vision Test 10/40 unvollständig war oder eine besondere Überwachung erfordert. Zudem kann das Kind im Alter von 4 Jahren eine Einladung zur Teilnahme an der Sehschwächen-Früherkennung erhalten, wenn es den Vision Test 40 nicht wahrgenommen hat.

Bei Sehschwäche

Bei Problemen mit dem Sehen händigt der Orthoptist den Eltern ein Schreiben aus, das diese dem Augenarzt weiterreichen sollten. Dieses Schreiben beinhaltet die Ergebnisse des Tests zur Früherkennung von Sehschwächen.

Der Orthoptist rät den Eltern in folgenden Fällen, sich an einen Augenarzt ihrer Wahl zu wenden:

  • familiäre Vorbelastung (starke Sehschwächen);
  • Verdacht auf einen Refraktionsfehler;
  • schlecht definierte oder unzureichende Sehschärfe;
  • Anomalie des Binokularsehens;
  • offensichtliche oder im Rahmen des Früherkennungstests nachweisbare Augenanomalie.

Ab dem 1. Zyklus der Grundschule

Alle Kinder an öffentlichen Grundschulen sowie bestimmten Privatschulen werden einmal im Jahr während Zyklus 1.1 und 1.2 untersucht (im 1. und 2. Vorschuljahr).

In den Klassen des Zyklus 1.1 und 1.2 umfasst der Sehtest Folgendes:

  • Beurteilung der Sehschärfe und des stereoskopischen Sehens;
  • Untersuchung der Motilität und der Konvergenz der Augen;
  • Prüfung auf einen manifesten oder latenten Strabismus (Schielen).

Bei Sehschwäche

Sollte eine Sehschwäche festgestellt oder vermutet werden, informiert der Orthoptische Dienst schriftlich die Eltern und rät ihnen, einen Termin bei einem Augenarzt ihrer Wahl zu vereinbaren.

Der Augenarzt kommuniziert dann seine Befunde dem Orthoptischen Dienst, der wiederum den Schulgesundheitlichen Dienst des jeweiligen Sektors informiert.

Anschließend überträgt der Schulgesundheitliche Dienst die orthoptische Kontrolle sowie die augenärztlichen Untersuchungsergebnisse in den Schulgesundheitspass (carnet de santé scolaire) des Kindes.

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