Psychosoziale Unterstützung für Kinder

Nationales Kinderbüro

Das Nationale Kinderbüro (Office national de l'enfance - ONE) bietet Kindern und jungen Erwachsenen in Notsituationen Hilfsmaßnahmen an. Solche psychosozialen Hilfen können ganz unterschiedlich ausfallen.

Es kann sich um institutionelle oder auch um familiäre Hilfe handeln, die tagsüber und/oder nachts erfolgt oder um ambulante Unterstützung (psychologische, orthopädagogische, soziale oder erzieherische Hilfe) für das Kind oder den Jugendlichen oder die Familie.

Zielgruppe(n)

Die Unterstützungsmaßnahmen können vom Kind oder Jugendlichen persönlich, aber auch von jedem Familienangehörigen oder Personen aus seinem Umfeld sowie von zuständigen Stellen (Sozialarbeiter, Schule usw.) beantragt werden.

Jedes Kind und jeder junge Erwachsene zwischen 0 und 27 Jahren aus dem Gebiet des Großherzogtums kann von der Unterstützung für Kinder und Familien profitieren, wenn:

  • Schwierigkeiten auf Ebene der physischen, mentalen, psychischen und sozialen Entwicklung auftreten;
  • eine körperliche und/oder seelische Gefahr besteht;
  • soziale Ausgrenzung droht.

Vorgehensweise

Hilfe oder Unterstützung wird mit Hilfe eines Formulars beantragt, das vollständig ausgefüllt per Post oder E-Mail an das ONE geschickt werden muss.

Das Antragsformular auf Hilfe oder Unterstützung ist die Grundvoraussetzung für eine spezifische Hilfestellung. Dieser Antrag stellt den ersten Kontakt zwischen dem ONE und dem Antragssteller/Unterstützungsempfänger her.

Der Antragsteller erhält schnellstmöglich eine Rückmeldung, sodass er in seiner Situation möglichst schnell Hilfe bekommt. Er kann an die verschiedenen zuständigen Stellen verwiesen oder zu einem persönlichen Gespräch beim ONE eingeladen werden.

Die Kosten für die verschiedenen Hilfsmaßnahmen werden vom ONE übernommen. Eventuell wird vom Hilfsempfänger eine gewisse Kostenbeteiligung verlangt.

Vom ONE angebotene Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen

Je nach Notlage können dem Kind oder Jugendlichen ganz unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche in schwierigen sozialen oder familiären Situationen;
  • heilpädagogische Angebote zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit spezifischen pädagogischen Bedürfnissen zur Förderung der persönlichen Unabhängigkeit und sozialen, schulischen und familiären Integration;
  • psychotherapeutische Angebote in Form von individueller Begleitung und Kooperation mit Spezialisten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie;
  • Notfallmaßnahmen in akuten psychosozialen Krisen in Form einer auf 3 Monate beschränkten Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen in ein strukturiertes und strukturförderndes Lebensumfeld, wenn der Verbleib im familiären Umfeld vorübergehend kontraindiziert ist;
  • Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren, deren Eltern vorübergehend nicht in der Lage sind, die Betreuung, Erziehung und Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes zu gewährleisten;
  • Aufnahme in betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren, die im Rahmen partieller Autonomie ihr Alltagsleben selbst organisieren können;
  • sozialpädagogische Angebote in Form der Aufnahme in eine Gast- oder Pflegefamilie zur dauerhaften oder vorübergehenden ständigen Betreuung, tagsüber und/oder nachts, von minderjährigen oder jungen Erwachsenen;
  • sozialpädagogisches Angebot tagsüber für Kinder oder Jugendliche in einer heilpädagogischen oder psychotherapeutischen Einrichtung zur Gewährleistung angemessener Erziehung und Betreuung, sowie schulischer und beruflicher Bildung. Diese Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Schwierigkeiten sowie bei Notwendigkeit intensiver Betreuung und Behandlung in einer Tageseinrichtung;
  • soziofamiliäre Hilfe in der Familie, bestehend aus der Unterstützung von Familien zur Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes (Ernährung, Kleidung, Wohnung usw.), bei der täglichen Betreuungs- und Hausarbeit sowie in besonderen Situationen (beispielsweise Krankenhausaufenthalt eines Elternteils);
  • psychologische, soziale oder pädagogische Hilfe in der Familie zur Unterstützung bei der Erfüllung von schulischen und zwischenmenschlichen Bedürfnissen des Kindes, in der alltäglichen Organisation und bei Verwaltungsabläufen, aber auch der Unterstützung des Kindes in der alltäglichen Organisation und sozialen Integration;
  • Orientierung, Koordination und Evaluation der entwickelten Maßnahmen (CPI), um alle Kinder und Jugendlichen mit ähnlicher familiärer Konstellation an die geeignetsten Dienstleister zu verweisen, um die familiären Schwierigkeiten zu lösen;
  • beruflich-soziale Eingliederung, durch die Jugendliche ihre beruflich-sozialen Fähigkeiten entwickeln, sich somit beruflich orientieren und sich in die Arbeitswelt sowie in die Gesellschaft integrieren können.

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