Schulärztlicher Dienst

Die schulärztliche Betreuung erfolgt durch die vom Gesundheitsministerium autorisierten schulärztlichen Teams. In der Regel wird diese Autorisierung für 3 Jahre erteilt.

Die Abteilung für schulärztliche Betreuung des Ministeriums für Gesundheit ist für die Organisation der schulärztlichen Betreuung in weiterführenden Schulen verantwortlich.

Die Gemeinden kümmern sich um die Organisation der schulärztlichen Betreuung im Vorschulalter, in der Grundschule und an Sonderschulen. Die meisten Gemeinden arbeiten dabei mit medizinischen Fachkräften der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale) zusammen.

Die Überwachung der Zahngesundheit von Vorschülern und Grundschülern wird vom zahnärztlichen schulärztlichen Dienst der Abteilung für schulärztliche Betreuung übernommen. Sie erfolgt in allen Gemeinden Luxemburgs, die über keinen eigenen zahnmedizinischen Dienst verfügen.

Die schulärztlichen Dienste unterliegen der Autorität des Chefarztes der Abteilung für schulärztliche Betreuung der Gesundheitsbehörde.

Sie führen die folgenden Tests und Untersuchungen durch:

  • Früherkennungstests und -maßnahmen sowie systematische Kontrollen;
  • systematische medizinische Untersuchungen;
  • die planmäßigen Kontrolluntersuchungen (bilans);
  • Untersuchungen der Mund- und Zahngesundheit.

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