Mutterschaftsurlaub

Beim Mutterschaftsurlaub handelt es sich um Urlaub, auf den eine Arbeitnehmerin oder Selbstständige Anspruch hat, die während der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens 6 Monate lang als Hauptversicherte bei einer Krankenkasse versichert war.

Während des Mutterschaftsurlaubs hat die Frau anstelle ihres Lohns bzw. Gehalts Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Vor der Geburt

Der Mutterschaftsurlaub beginnt 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Schwangere muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Dieses Attest darf frühestens 10 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt werden.

Berechnung des Beginns des Mutterschaftsurlaubs

Zur Berechnung des vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs ziehen Sie 56 Kalendertage (ohne den Tag der Entbindung) vom voraussichtlichen Entbindungstermin ab.

Das ärztliche Attest darf also erst 70 Kalendertage (ohne den Tag der Entbindung) vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt werden.

Findet die Geburt vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin statt, werden die vorgeburtlichen Urlaubstage zum nachgeburtlichen Urlaub hinzugefügt.

Findet die Geburt nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin statt, wird der vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub einfach verlängert. Der nachgeburtliche Urlaub kann dadurch nicht verkürzt werden.

Nach der Geburt

Der nachgeburtliche Mutterschaftsurlaub dauert 12 Wochen und beginnt mit dem tatsächlichen Entbindungstermin, nicht mit dem voraussichtlichen Termin.

Auch in folgenden Fällen dauert der nachgeburtliche Urlaub immer noch 12 Wochen:

  • Frühgeburt vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche;
  • Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge usw.);
  • Stillen.

Berechnung des letzten Tages des Mutterschaftsurlaubs

Zur Berechnung des letzten Tages des Mutterschaftsurlaubs wird der tatsächliche Entbindungstermin als Ausgangspunkt gewählt.

Fand die Geburt vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin statt, wird der voraussichtliche Entbindungstermin herangezogen.

Der letzte Tag des nachgeburtlichen Urlaubs (12 Wochen) ist 84 Kalendertage nach dem Entbindungstermin (einschließlich Tag der Entbindung) bzw. nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin, falls die Geburt vor dem voraussichtlichen Termin (einschließlich Tag der Entbindung) stattgefunden hat.

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