Kindergeld
Das Kindergeld ist eine finanzielle Leistung, die einen Ausgleich für Ihre familienbedingten Ausgaben darstellt, das heißt für Kosten, die für den Unterhalt und die Erziehung Ihres Kindes anfallen.
Das Kindergeld wird jeweils am Monatsende gezahlt.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss seinen gesetzlichen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben und dauerhaft dort leben.
Wenn Ihr Kind im Ausland lebt und Sie im Großherzogtum Luxemburg arbeiten, hat Ihr Kind ebenfalls Anspruch auf das Kindergeld bzw. auf einen Teil des Kindergelds. Hier handelt es sich um eine Ausgleichszahlung. Sie variiert je nach den Zulagen, die in Ihrem Wohnsitzland gewährt werden.
Höhe des Kindergeldes
Der Grundbetrag des Kindergeldes wird auf Grundlage der Anzahl Kinder in der Familie und des Alters des Kindes berechnet. Es wird von der Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants - CAE) gezahlt.
Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Als Ausgleich können eine Reihe von Stipendien und Darlehen für im Großherzogtum ansässige Studenten in Anspruch genommen werden.
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