Versuchsanordnung für den legalen Zugang zu Cannabis für nichtmedizinische Zwecke

Schritt 2

Im Rahmen des ehemaligen Koalitionsvertrags 2018-2023 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe beauftragt, ein Konzeptüber die "Versuchsanordnung für den legalen Zugang zu Cannabis für nichtmedizinische Zwecke" zu erstellen.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der luxemburgischen Regierung 2023-2028 heißt es:

Der Anbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch, wie er gesetzlich geregelt ist, wird beibehalten. Die Regierung wird die Position der drei umliegenden Länder zur Legalisierung von Cannabis beobachten.

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