Versuchsanordnung für den legalen Zugang zu Cannabis für nichtmedizinische Zwecke
Schritt 2
Im Rahmen des ehemaligen Koalitionsvertrags 2018-2023 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe beauftragt, ein Konzeptüber die "Versuchsanordnung für den legalen Zugang zu Cannabis für nichtmedizinische Zwecke" zu erstellen.
Im aktuellen Koalitionsvertrag der luxemburgischen Regierung 2023-2028 heißt es:
Der Anbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch, wie er gesetzlich geregelt ist, wird beibehalten. Die Regierung wird die Position der drei umliegenden Länder zur Legalisierung von Cannabis beobachten.
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Bericht „Cannabis à des fins non médicales“ (Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken)
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