PID
Sofortige Direktzahlung (PID)
Die Sofortige Direktzahlung (PID) ermöglicht es Allgemeinmedizinern, Fachärzten und Zahnärzten, den erstatteten Anteil (88 % für Ärzte) direkt von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) zu erhalten. Somit muss der Versicherte die von der Kranken- und Mutterschaftsversicherung übernommenen Kosten nicht mehr vorstrecken und zahlt nur den Restbetrag (12 % und eventuelle Selbstbeteiligung).
Mit der PID:
- Keine Vorauszahlung mehr für den von der CNS erstatteten Anteil
- Kein Versand von Rechnungen mehr per Post
- Kein Warten mehr auf die Erstattung
Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Arzt, ob er über das PID-System verfügt.
Zum letzten Mal aktualisiert am