PID

Sofortige Direktzahlung (PID)

Die Sofortige Direktzahlung (PID) ermöglicht es Allgemeinmedizinern, Fachärzten und Zahnärzten, den erstatteten Anteil (88 % für Ärzte) direkt von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) zu erhalten. Somit muss der Versicherte die von der Kranken- und Mutterschaftsversicherung übernommenen Kosten nicht mehr vorstrecken und zahlt nur den Restbetrag (12 % und eventuelle Selbstbeteiligung).

Mit der PID:

  • Keine Vorauszahlung mehr für den von der CNS erstatteten Anteil
  • Kein Versand von Rechnungen mehr per Post
  • Kein Warten mehr auf die Erstattung

Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Arzt, ob er über das PID-System verfügt.

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