Medikamente

Die Erstattung von Arzneimitteln durch die Krankenversicherung in Luxemburg unterliegt genauen Vorschriften, die den Zugang zu lebenswichtigen Behandlungen gewährleisten und gleichzeitig die Kosten kontrollieren sollen.

Arzneimittel können entweder auf Rezept oder unter Aufsicht des Apothekers frei verkäuflich sein.

Einige wichtige Regeln

  • Ein Rezept ist 3 Monate lang gültig (sofern nicht anders angegeben).
  • Aufeinanderfolgende Abgaben müssen innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Abgabe erfolgen.
  • Wenn die Dauer nicht angegeben ist, wird nur die kleinste Packung erstattet.

In der Regel gilt das soziale Drittzahlersystem: Sie zahlen nur den Teil, der nicht von der CNS übernommen wird.

Die Erstattungssätze variieren je nach Kategorie des Medikaments:

  • 100 % für Medikamente mit einer bestimmten therapeutischen Indikation,
  • 80 % für die meisten anderen Medikamente,
  • 40 % für Medikamente zur Behandlung von leichten Erkrankungen.

Medikamente, die nicht auf der Liste stehen, werden in der Regel nicht erstattet.

Medizinische Geräte und Kompressionskleidung werden ebenfalls von der Kranken- und Mutterschaftsversicherung übernommen.

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