Einladung zu einer Kontrollprüfung

In bestimmten Fällen können Sie zu einer ärztlichen Kontrolluntersuchung bei der medizinischen Kontrollstelle der Sozialversicherung (CMSS) vorgeladen werden.

Die CMSS ist eine Behörde, die dem Minister für Gesundheit und Soziales untersteht. Sie führt ärztliche Untersuchungen durch:

  • wenn dies gesetzlich, durch Verordnungen oder Statuten vorgesehen ist;
  • oder wenn sie dies für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben für erforderlich hält.

Aufgabe der CMSS

Die Aufgabe der CMSS besteht darin, den Gesundheitszustand der Versicherten zu beurteilen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen gibt sie den folgenden Sozialversicherungsträgern eine medizinische Stellungnahme ab:

  • der Nationalen Gesundheitskasse (CNS);
  • der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP);
  • der Unfallversicherungsgesellschaft (AAA).

Wenn Sie eine Einladung vom CMSS erhalten, ist es wichtig, dass Sie zum angegebenen Termin erscheinen.

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