Mutterschaft und Schwangerschaft
Die luxemburgische Gesetzgebung sieht eine besondere Schutzregelung für schwangere oder stillende Frauen vor. Sie profitieren insbesondere von:
- Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft;
- Schutz vor spezifischen Risiken am Arbeitsplatz (Sicherheit und Gesundheit);
- Freistellung von der Arbeit für vorgeburtliche Untersuchungen, die als Arbeitszeit vergütet wird;
- Schutz vor Nachtarbeit;
- Mutterschaftsurlaub vor und nach der Geburt;
- Anpassungen im Zusammenhang mit dem Stillen:
- Recht auf zwei Stillzeiten von jeweils 45 Minuten pro Tag (zu Beginn und am Ende des Arbeitstages);
- Möglichkeit, diese beiden Zeiten je nach Arbeitsorganisation zu einer einzigen Zeit von 90 Minuten zusammenzufassen;
- Diese Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet.
Mutterschaftsurlaub
Jede schwangere Frau, die einer beruflichen Tätigkeit nachgeht (als Angestellte, Selbstständige oder Auszubildende), hat Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der sich wie folgt zusammensetzt:
- 8 Wochen vorgeburtlicher Urlaub vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin;
- 12 Wochen nachgeburtlicher Urlaub nach der Geburt.
Dieser Urlaub dient dem Schutz der Gesundheit der Mutter und soll ihr ermöglichen, sich in den ersten Lebenswochen ganz ihrem Kind zu widmen.
Während dieser Zeit erhalten berufstätige Frauen eine Mutterschaftsbeihilfe, die von der CNS (und nicht vom Arbeitgeber, im Falle von Arbeitnehmerinnen oder Auszubildenden) gezahlt wird.
Bitte beachten Sie:
Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, muss die Versicherte mindestens 6 Monate innerhalb der 12 Monate vor dem geplanten Beginn des Urlaubs kranken- und mutterschaftsversichert sein.
Elternurlaub
Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs können Mütter einen Elternurlaub beantragen, der von der Caisse pour l'avenir des enfants (CAE) verwaltet wird. Die CAE ist auch zuständig für die Auszahlung von:
- Kindergeld;
- Geburtsprämien, darunter:
- die Prämie vor der Geburt,
- die Prämie bei der Geburt,
- die Prämie nach der Geburt.
Vaterschaftsurlaub
Der Vaterschaftsurlaub ist ein Sonderurlaub von 10 Tagen, der angestellten und selbstständigen Vätern sowie allen Personen, die als zweiter Elternteil anerkannt sind, anlässlich der Geburt eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes unter 16 Jahren im Hinblick auf dessen Adoption gewährt wird.
Die Urlaubstage werden grundsätzlich nach den Wünschen des Arbeitnehmers festgelegt, sofern dies nicht den betrieblichen Erfordernissen entgegensteht. Kann zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber keine Einigung erzielt werden, muss der Urlaub in einem Stück und unmittelbar nach dem Ereignis (Geburt oder Adoption des Kindes) genommen werden.
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