Neugeborenen-Screening
Auf der Neugeborenenstation
Auf der Neugeborenenstation profitieren alle Neugeborenen im Großherzogtum Luxemburg von einem Screening 7 seltenen genetischen Erkrankungen unterzogen:
- Phenylketonurie;
- angeborene Hypothyreose;
- angeborene Nebennieren-Hyperplasie;
- MCAD-Mangel;
- Mukoviszidose (seit 2018);
- Spinale Muskelatrophie SMA (seit 2024);
- Schweres kombiniertes Immundefizienzsyndrom (SCID) (seit 2026).
Es handelt sich um einen Bluttest, mit dem festgestellt werden kann, ob Ihr Baby betroffen ist. Das Screening, auch „Neugeborenen-Screening” genannt, dient der frühzeitigen Erkennung dieser Erkrankungen, um bei Bedarf, eine schnell geeignete medizinische Behandlung einzuleiten.
Bluttest
Der Bluttest wird ab dem dritten Lebenstag Ihres Babys durchgeführt. Dabei werden ein paar Tropfen Blut durch einen kleinen Stich in die Ferse entnommen Diese werden auf Filterpapierkarte (bekannt als „Guthrie-test“) gesammelt und vom Nationalen Gesundheitslaboratorium (Laboratoire national de santé - LNS) analysiert.
Um zu verhindern, dass das Baby den Einstich spürt, verwendet das Pflegepersonal verschiedene Techniken.
Ergebnisse des Bluttests
Die Ergebnisse werden vom Nationalen Gesundheitslaboratorium an den Arzt übermittelt, der das Screening verordnet hat. Dies ist in der Regel der Kinderarzt, der das Baby auf der Neugeborenenstation oder in der Pädiatrie untersucht hat.
In den meisten Fällen sind die Testergebnisse normal, was bedeutet, von einer dieser Krankheiten betroffen ist
Bei einem auffälligen Ergebnis, werden Sie direkt von Ihrem Kinderarzt oder vom Nationalen Gesundheitslaboratorium informiert. In diesem Fall werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt, um die erste Analyse zu bestätigen oder zu widerlegen. Diese zweite Kontrolle bestimmt, ob Ihr Baby tatsächlich von einer dieser Krankheiten betroffen ist oder nichtWenn das Ergebnis die erste Analyse bestätigt, werden Sie direkt von Ihrem Kinderarzt oder vom LNS informiert und eine schnelle Betreuung im Kompetenzzentrum wird angeboten.
Einwilligung der Eltern
Die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen können für die Gesundheit und Zukunft Ihres Babys von entscheidender Bedeutung sein. Die Durchführung dieser Untersuchungen ist nicht verpflichtend, sie werden ihnen aber dringend empfohlen.
Das Screeningist kostenlos und wird vollständig vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit getragen.
Sollten Sie das Screening nicht durchführen lassen möchten , müssen Sie ein Formular unterzeichnen, um Ihr Baby vom Präventionsprogramm auszuschließen.
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