Schulmedizin

Die Schulmedizin umfasst alle Maßnahmen der Präventivmedizin und medizinischen Untersuchungen, die der Überwachung der Gesundheit und der Förderung des Wohlbefindens der Schüler dienen. Sie wird von medizinisch-sozialen Schulteams gewährleistet, die vom Gesundheitsminister zugelassen sind.

Die Abteilung für Schulmedizin des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit ist für die Organisation der Schulmedizin im Sekundarbereich zuständig.

Die Gemeinden ihrerseits sind für die Organisation der Schulmedizin im Grundschulbereich zuständig. Zu diesem Zweck greifen die meisten von ihnen auf die Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachkräften der Medizinisch-Sozialen Liga (Ligue médico-sociale) zurück.

Die zahnärztliche Vorsorge für Schüler der Grundschule in den Zyklen 1.2 und 2.1 wird von den Zahnärzten der Abteilung für Schulmedizin gewährleistet. Für die übrigen Zyklen liegt sie in der Verantwortung der Gemeinden und wird von zugelassenen freiberuflichen Zahnärzten durchgeführt.

Die Teams des Schulmedizinischen Dienstes unterstehen dem Chefarzt der Abteilung für Schulmedizin der Gesundheitsdirektion. Ihre Aufgabe ist es, einen ganzheitlichen Ansatz für die Gesundheit der Schüler zu gewährleisten, der sich auf zwei Handlungsschwerpunkte stützt:

  • Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung.
  • Die medizinisch-sozial-schulische Überwachung, die insbesondere Folgendes umfasst:
    • Tests und Maßnahmen zur Früherkennung und systematischen Kontrolle;
    • standardisierte ärztliche Untersuchungen;
    • Gesundheitschecks, einschließlich des sozialen Aspekts; 
    • zahnärztliche Untersuchungen

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