Untersuchungen der Mund- und Zahngesundheit

Zahnärztliche Vorsorge

Die im öffentlichen und privaten Grundschulwesen durchgeführten Maßnahmen der Schulzahnheilkunde sind Teil eines Ansatzes im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Sie umfassen Maßnahmen zur Förderung der Mundgesundheit in den Schulstufen 1 und 2.1 sowie zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in den Schulstufen 1.2, 2.1, 3.1 und 4.2.

Diese Präventionsmaßnahmen bilden ein kohärentes, harmonisches und für alle Kinder landesweit gleichberechtigt zugängliches System der öffentlichen Gesundheitsversorgung.

Die Untersuchungen werden in allen Gemeinden des Landes für die Schulstufen 1 und 2.1 von Zahnärzten der Abteilung für Schulmedizin durchgeführt. Die Vorsorgeuntersuchungen für die Schulstufen 3.1 und 4.2 werden von zugelassenen Zahnärzten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt. In den Kompetenzzentren und Integrationsklassen werden die Untersuchungen für alle vier Schulstufen von den Zahnärzten der Abteilung durchgeführt.

Die bei den Vorsorgeuntersuchungen in der Schule festgestellten zahnmedizinischen Probleme sind hauptsächlich:

  • Kariesbefall und/oder Vorstufen von Karies an Milchzähnen und/oder bleibenden Zähnen. 
  • Fehlstellungen von Zähnen oder Zahnreihen.
  • Unzureichende Mundhygiene und mögliche Parodontalerkrankungen.

Wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung eine Anomalie festgestellt, wird eine Mitteilung an die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes gesendet. Sie werden gebeten, einen Zahnarzt aufzusuchen, um die Behandlung ihres Kindes sicherzustellen, und den vom behandelnden Zahnarzt unterzeichneten Rückmeldebogen zurückzusenden.

Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchung werden in der zahnärztlichen Akte des Schülers gespeichert, die ihn während seiner gesamten Grundschulzeit begleitet.

Die Auswertung dieser Daten trägt zur epidemiologischen Überwachung der Mundgesundheit der Schüler bei und ermöglicht die Anpassung der Präventionsprogramme.

Aufklärung zur Mundgesundheit

Die Förderung der Mundgesundheit erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sowie den europäischen und nationalen Leitlinien und Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Prävention ist ein wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung einer guten Mundgesundheit. Durch die Aneignung präventiver Verhaltensweisen bereits im frühen Kindesalter lässt sich das Auftreten von Zahnproblemen begrenzen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Kinder frühzeitig lernen, ihre Zähne zu pflegen und gesundheitsfördernde Gewohnheiten anzunehmen.

Die Kariesprävention basiert insbesondere auf einer gründlichen Mundhygiene und einer gesunden, ausgewogenen Ernährung. Auf diese Weise werden Kinder für gesundheitsförderndes Verhalten sensibilisiert und dazu ermutigt, ihre Gesundheit selbst in die Hand zu nehmen. Dank des schulischen Umfelds wird diese Gesundheitserziehung allen Kindern gleichermaßen vermittelt.

Die Zahnärzte der Abteilung für Schulmedizin sind insbesondere in den Schulstufen 1 und 2.1 tätig. Die Aufklärung über Mundgesundheit bleibt jedoch ein wichtiges Thema, das während der gesamten Schulzeit unter Einbeziehung der verschiedenen beteiligten Akteure regelmäßig vertieft werden muss.

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