Raucher-Entwöhnungsprogramm

Im Rahmen des Raucher-Entwöhnungsprogramms soll Menschen, die mit dem Rauchen aufhören wollen, eine geeignete Behandlung angeboten werden. Das Programm wurde vom Ministerium für Gesundheit und der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) eingerichtet. Es richtet sich an alle bei der CNS versicherten Personen.

Regelmäßige Sprechstunden beim Arzt Ihrer Wahl

Im Rahmen des Raucher-Entwöhnungsprogramms sind während einer Dauer von 8 Monaten regelmäßige Sprechstunden beim Arzt Ihrer Wahl vorgesehen.

Soweit notwendig, werden während der Programmdauer Arzneimittel für die Entwöhnung verschrieben.

Für die Teilnahme an dem Programm muss bei der ersten Sprechstunde eine Einverständniserklärung bei dem behandelnden Arzt unterschrieben werden.

 

Ablauf des Programms und Kostenerstattung

  • Wird beim ersten Arzttermin das Honorar E40 verrechnet, so werden die Kosten zu 100 % von der CNS übernommen. Die Honorarquittung ist vom Patienten direkt an die CNS zu senden, um eine Kostenerstattung zu beantragen.
  • Bei der letzten Sprechstunde nach 8 Monaten muss das Honorar E45 vom Arzt in Rechnung gestellt werden, das ebenfalls zu 100 % von der CNS rückerstattet wird. Nur durch das gezahlte Honorar hat der Patient einen Anspruch auf die Rückerstattung der Arzneimittelpauschale.
  • Die Honorarquittung E45 muss zur Prüfung und Bewilligung zusammen mit den Apothekenrechnungen an die Gesundheitsbehörde gesendet werden. Dann wird das Dossier zur Rückerstattung an die CNS weitergeleitet.

Für die weiteren Arzttermine erfolgt eine normale Rückerstattung.

Die Kostenerstattung für die Apothekenrechnungen erfolgt zu 50 % und nur gegen Ende des Programms (im 8. Monat), mit einem Höchstbetrag der Kostenerstattung von 100 Euro.

Radiospot Weltnichtrauchertag 2016 (luxemburgisch)

Radiospot Weltnichtrauchertag 2016 (luxemburgisch) (Video/Audio Kiss)

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