Das neue Anti-Tabak-Gesetz verschärft das Gesetz von 2006

Das allgemeine Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Das Gesetz verbietet das Rauchen in diesen öffentlichen Einrichtungen.

Von nun an darf in folgenden Einrichtungen nicht mehr geraucht werden:

  • in Cafés, Bistros und Bars;
  • in Diskotheken;
  • in Sitz- und Stehverzehrstellen von Bäckereien / Konditoreien;
  • in Restaurants, Brauereien, Imbissstuben und allen Einrichtungen, in denen Speisen serviert oder verzehrt werden können (bereits seit 2006 in Kraft);
  • in Geschäfts- und Einkaufszentren;
  • in überdachten Sport- und Freizeiteinrichtungen;
  • in den Gemeinschaftsräumen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe usw.);
  • an allen öffentlichen Orten, die bereits vom Gesetz zur Bekämpfung des Tabakkonsums vom 11. August 2006 betroffen sind.

Das neue Anti-Tabak-Gesetz verschärft das Gesetz von 2006

Das neue Gesetz wird die Prävention des Rauchens bei Jugendlichen verstärken und alle vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens schützen.

Luxemburg hatte 2006 ein erstes Gesetz verabschiedet, mit dem das Rauchen an öffentlichen Orten verboten wurde. Das Rauchen in Diskotheken und Cafés außerhalb der Zeiten, in denen Mahlzeiten serviert werden, war jedoch weiterhin erlaubt.

Mit dem neuen Gesetz wurde diese Erlaubnis abgeschafft und das Rauchen an öffentlichen Orten generell verboten.

Spots

Kinospot

Radiospots

Radiospot 1 - Neues Anti-Tabak-Gesetz (Video/Audio Kiss)

Spot 1

Radiospot 1 - Neues Anti-Tabak-Gesetz (Video/Audio Kiss)

Spot 2

Zum letzten Mal aktualisiert am