Keen Alkohol ënner 16 Joer ... mir halen eis drun!
Gesetz vom 22. Dezember 2006
Bei einer wachsenden Anzahl von Jugendlichen ist ein besonders gefährliches Konsumverhalten festzustellen, mit dem einzigen Ziel, sich so schnell wie möglich zu betrinken, wenn nicht sogar eine Alkoholvergiftung, und schlimmstenfalls ein alkoholbedingtes Koma (Bewusstlosigkeit) zu riskieren.
Je früher Jugendliche mit dem Alkoholkonsum beginnen, desto häufiger geraten sie in Trunkenheit und desto größer ist das Risiko, dass sie eine Alkoholabhängigkeit entwickeln.
In Anbetracht dieser Priorität der öffentlichen Gesundheit ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Seit dem 29. Dezember 2006 ist der Verkauf oder das Anbieten von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 16 Jahren verboten.
Informationsmaterial
Das Ministerium für Gesundheit hat in Zusammenarbeit mit dem Centre de prévention des toxicomanies (CePT) eine Kampagne zur Information und Sensibilisierung initiiert, die an das Verantwortungsbewusstsein aller Erwachsenen gegenüber Kindern und Heranwachsenden appelliert.
Im Rahmen dieser Kampagne wurden diverse Informationsmaterialien erstellt:
- 1 Radiospot;
- 1 Plakat;
- 1 Aufkleber;
- 1 Broschüre für die Allgemeinheit.
Zusätzlich gibt es auch gezieltere Informationsmaterialien, wie:
- 1 Leitfaden für die Organisation von Festen und Veranstaltungen;
- Empfehlungen für Angestellte im Verkauf oder im Ausschank in Gaststättenbetrieben.
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