Interhospitaler Verwaltungsausschuss
Aufgaben
Der Interhospitaler Verwaltungsausschuss (Comité de gestion interhospitalière (CGI)) hat folgende Aufgaben: :
- Unterstützung von Krankenhäusern bei der Entwicklung von Projekten für Kompetenznetzwerke und bei der Beratung über ihr Netzwerkprojekt;
- Die organisatorischen Modalitäten der Kompetenznetzwerke beibehalten;
- Vorschlagen von Modalitäten für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Diensten und den verschiedenen Krankenhäusern;
- Entwicklung von Projekten für die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern;
- Vorschläge für die Modalitäten der Zusammenarbeit von Ärzten, die in den Kompetenznetzen und in den nationalen Diensten tätig sind;
- das System zur Qualitätssicherung von Krankenhausleistungen zu definieren, die nationale Koordinierung der Politik zur Förderung der Qualität von Krankenhausleistungen zu gewährleisten und in einem Jahresbericht darüber zu informieren.
Zusammensetzung
Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Der Gesundheitsdirektor (oder sein Vertreter)
- Der Regierungskommissar für Krankenhäuser
- 4 Mitglieder, die von den Krankenhausdirektionen ernannt werden
- 2 Vertreter der Ärztekammern
- 2 Vertreter des Obersten Rates für bestimmte Gesundheitsberufe
- 1 Vertreter des Ministers
- 1 Vertreter des Ministers, dem die soziale Sicherheit untersteht
- 1 Mitglied, das die Forschungseinrichtungen vertritt
- 1 Vertreter der Verwaltungsstelle der Krankenversicherung
- 1 Sekretär
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