Wissenschaftlicher Beirat im Gesundheitswesen
Der wissenschaftliche Beirat im Gesundheitswesen ist ein dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit unterstelltes Beratungsorgan.
Zusammensetzung
Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen, die vom Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit ernannt werden:
- 2 Vertreter der Gesundheitsbehörde;
- 2 Vertreter des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung;
- 4 Ärzte.
Beschäftigt sich der wissenschaftliche Beirat mit zahnmedizinischen Themen, werden die Ärzte durch Zahnärzte ersetzt.
Für jedes vollwertige Mitglied gibt es ein stellvertretendes Mitglied.
Aufgaben
Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats ist es, auf Grundlage der Erkenntnisse der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft medizinische Empfehlungen auszuarbeiten und diese an Ärzte und gegebenenfalls an andere Angehörige der Gesundheitsberufe weiterzuleiten.
Wie funktioniert das?
Die Ernennung der Ärzte und Zahnärzte sowie gegebenenfalls der stellvertretenden Mitglieder oder Vertreter wird auf Vorschlag der jeweiligen Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte vorgenommen.
Die dauerhaften Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats wählen unter ihren Mitgliedern einen Vorsitzenden.
Der wissenschaftliche Beirat verfügt über ein Verwaltungssekretariat, das von einem Beamten der Regierungsverwaltung geleitet wird.
Der wissenschaftliche Beirat kann Sachverständige hinzuziehen. Soweit es das verfügbare Budget ermöglicht, kann er im Rahmen der von der Regierung geschlossenen Vereinbarungen die wissenschaftliche Unterstützung von Forschungsinstituten oder internationalen Sachverständigen in Anspruch nehmen. Diese Zusammenarbeit bezieht sich auf die Beschaffung der erforderlichen wissenschaftlichen Daten sowie möglicherweise auf die Verbreitung der ausgearbeiteten Empfehlungen.
Der Wissenschaftliche Beirat kann die Dienste der Gesundheitsbehörde, des Nationalen Gesundheitslaboratoriums, des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung, der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) und der Generalinspektion der Sozialversicherung in Anspruch nehmen, insbesondere was die Bereitstellung der für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen statistischen Daten angeht.
Der Wissenschaftliche Beirat erstellt ein jährliches und mehrjähriges Arbeitsprogramm, in dem die Themen bestimmt werden, zu denen Empfehlungen abgegeben werden. Dieses wird dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit zur Verfügung gestellt. Er kann „Ad-hoc“-Arbeitsgruppen einsetzen, die sich mit bestimmten Themen befassen. Die Entscheidungen des Beirats werden nach dem Konsensprinzip getroffen.
Die erarbeiteten Empfehlungen für gute Verfahrensweisen werden den Ärzten und Angehörigen der Gesundheitsberufe über alle angemessenen Kanäle zur Verfügung gestellt.
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