Beratungskommission für Labore
Aufgabe der Beratungskommission für Labore (Commission consultative des laboratoires - CCL), die durch großherzogliche Verordnung vom 7. Februar 1990 eingerichtet wurde, ist es, den Gesundheitsminister zur Anwendung der Vorgaben des Gesetzes vom 16. Juli 1984 zu medizinischen Analyselaboren zu beraten. Dies findet auf Eigeninitiative oder auf Anfrage der Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit statt.
Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich aus folgenden Personen und Vertretern folgender Einrichtungen zusammen:
- Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit;
- Gesundheitsbehörde;
- Kontrollärztlicher Dienst der Sozialversicherung;
- Collège Médical;
- Krankenhauslabore;
- Labore außerhalb von Krankenhäusern;
- Nationales Gesundheitslaboratorium;
- Luxemburgische Gesellschaft für klinische Biologie (Société luxembourgeoise de biologie clinique);
- Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte (Association des médecins et médecins-dentistes);
- Zentralkomitee der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS, ehemals UCM);
- Berufsstand der Laboranten, die in einem Labor tätig sind;
- Berufsstand der medizinisch-technischen Laborassistenten, die in einem Labor tätig sind;
- Apothekerverband;
- Verband der luxemburgischen Krankenhäuser (Fédération des hôpitaux luxembourgeois - FHL, ehemals Entente des hôpitaux luxembourgeois);
- für die Koordination der Qualitätskontrolle zuständige Person.
Die vollwertigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden auf Vorschlag der Behörden, Einrichtungen oder Organisationen, die sie vertreten, vom Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit ernannt.
Zum letzten Mal aktualisiert am